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Das Bonner Bundesinstitut für Berufsausbildung (BIBB) unter-suchte anlässlich des Girls’ und Boys’ Day 2013 die Geschlechter-verteilung bei den Ausbildungsberufen. Die aktuelle Analyse brachte kaum Überraschungen mit sich: Rollenbilder bei der Wahl des Ausbildungsberufes sind nach wie vor sehr stabil.
Seit 2005 haben sich kaum Veränderungen ergeben, so das Institut. „Nur sehr schleppend“ finden sich weibliche bzw. männliche Bewerber in ein Berufsfeld ein, das vom jeweils anderen Geschlecht dominiert wird. Trotz-dem zeigen sich vor allem Frauen flexibel: Immerhin in sieben männer-dominierten Berufen konnten sie ihren Anteil in den letzten sieben Jahren um mindestens vier Prozentpunkte steigern. Teilweise kommt das einer Verdopplung gleich, auch wenn der Anteil vormals gering war und auch jetzt die 20-Prozent-Marke nur selten überschreitet. Zum Vergleich gelang das den männlichen Mitstreitern nur in einem Berufsfeld.
BIBB-Präsident Friedrich Huber Esser möchte junge Auszubildende weiter anspornen: „Man kann die jungen Leute nur ermutigen, sich für Berufe zu interessieren, die bislang eher dem anderen Geschlecht vorbehalten waren, um so ihr Spektrum an Ausbildungschancen zu erweitern“, und plädiert dabei klar für eine scheinbar untypische Berufswahl bei Frauen sowie Männern. Auf Dauer könne sich das auch positiv auf die Berufschancen im späteren Leben auswirken.
Doch welche ‚Eroberungen’ gab es in den letzten Jahren genau? Am meisten haben die Frauen im Beruf Fertigungsmechaniker/-in zugelegt (+6,3 % auf 14,2 %). Auch bei den Bauten- und Objektbeschichtern (+5,6 % auf 13,8 %), Bäckern (+5,3 % auf 23,3 %) sowie Malern und Lackierern (+5,1 % auf 14,9 %) sind nun immer häufiger Frauen anzutreffen. In anderen Berufen ist der ohnehin schon geringe Anteil an Frauen allerdings um weitere Prozentpunkte gesunken: so z. B. bei Fachinformatikern/-innen (-0,1 % auf 6,9 %), den Stuckateuren/-innen (-0,5 % auf 3,4 %) oder bei Schornsteinfegern/-innen (-3,4 % auf 9,1 %).
Bei bisher weiblich dominierten Berufen nahm der Anteil an Frauen zum Teil noch zu. Das war unter anderem beim Berufsbild des Tourismuskauf-mannes/-frau und bei Floristen/-innen so. Seit 2005 stieg lediglich in ei-nem frauendominierten Beruf der Männeranteil um mehr als vier Prozentpunkte, und zwar beim Fachverkäufer/-in im Lebensmittelhandwerk. Aber auch Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte konnten einen leichten Anstieg beim männlichen Personal verzeichnen, ebenso wie Pharmazeutisch-kaufmännische An-gestellte.
Den Betrieben gibt BIBB-Präsident einen Rat mit an die Hand: „Die Betriebe sind ebenfalls gut beraten hier stärker über den Tellerrand zu schauen. Nur so erschließen sie sich alle Potenziale, um die dringend benötigten Auszubildenden zu finden.“
Quelle: bibb.de / spiegel.de

Jeder Dritte Azubi steigt vorzeitig aus der Ausbildung aus. Zumindest ist das mit 33,6 % in Berlin so - doch auch im Bundesdurchschnitt ist diese Zahl nicht viel niedriger, die Abbrecherquote liegt bei knapp 20 %. Die gute Nachricht ist, dass nur ein Teil der „Abbrecher“ tatsächlich arbeitslos wird.
Gegen die hohe Abbrecherquote will jetzt der Berliner Senat vorgehen. Gezielte Maßnahmen sollen dabei helfen, jungen Menschen in schwierigen Situationen Rückhalt zu bieten und ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Das am besten schon während der Schulzeit in Form von Berufsberatungen, also noch vor Beginn der Ausbildungszeit.
70 % der Ausbildungsabbrecher beenden ihre Ausbildung vorzeitig, weil die Betriebsbedingungen verhältnismäßig schlecht sind, sie persönliche Konflikte mit Mitarbeitern oder Vorgesetzten haben oder die Ausbildung einfach mangelhaft ist. Auch die Arbeitszeiten sind in vielen Fällen ein Grund. Persönliche oder gesundheitliche Probleme können bei einigen Abbrechern ebenfalls der Auslöser sein (46 %), immerhin 33 % sind unglücklich mit der getroffenen Berufswahl. Sie haben meist einen anderen Wunschberuf oder haben sich die Ausbildung ganz anders vorgestellt. Viele von ihnen brechen in der Regel relativ frühzeitig ab: 60 % im ersten, 25 % im zweiten und 10 % im dritten Ausbildungsjahr. Doch was machen Azubis nach dem Abbruch? Die meisten machen weiter - entweder im gleichen Beruf, aber in einem anderen Betrieb, oder sie beginnen eine neue Ausbildung in einem anderen Beruf. Manche beginnen ein Studium oder besuchen noch einmal die Schule um ihren Abschluss zu verbessern, evtl. wird das von ihnen von vornherein so geplant. Andere arbeiten erst einmal, machen Praktika. Trotzdem werden immerhin 17 % der Azubis arbeitslos.
Quellen: rbb-online.de; azubi-azubine.de

Nach den ersten sechs Monaten im Ausbildungsbetrieb ist für die meisten nicht nur die Probezeit um. Ihr habt den Betrieb kennengelernt und neue Kontakte geknüpft. Vielleicht habt ihr nach einer relativ entspannten Eingewöhnungsphase schon mit so manchem Problem zu kämpfen gehabt oder musstet es lernen euch auf die anderen Mitarbeiter einzustellen.
Immer mal wieder werden Befragungen zu diesem Thema durchgeführt, mit zum Teil erschreckenden Ergebnissen. Glaubt man einer (nicht repräsentativen) Online-Umfrage von azubi.net aus dem Jahr 2009, war für 35 % der Teilnehmer ihr Ausbildungsstart ein glatter Reinfall. Nur für 12 % lief alles so, wie sie es sich vorgestellt hatten. 28 % bewerteten ihren Ausbildungsplatz immerhin als gut, 25 % sahen Verbesserungsbedarf.
Häufig beklagen sich neue Azubis darüber, dass ihre Aufgaben weniger einer Ausbildung, als viel mehr einer Beschäftigungstherapie gleichen und sie unterfordert sind. Manche fühlen sich durch den Ausbildungsleiter vernachlässigt oder haben schlicht das Gefühl sich für den falschen Beruf entschieden zu haben. Wieder anderen wird viel zu viel auf einmal zugemutet. Klar, vorher kann man nie wissen was einen erwartet. Doch sollte man deshalb gleich die Flinte ins Korn werfen?
Es gibt aber auch genügend Beispiele, die zeigen, dass eine Ausbildung sehr wohl das richtige Maß von „Fordern & Fördern“ bereithalten kann sowie Spaß mit sich bringt. Dazu ist es natürlich unerlässlich, ein gutes Verhältnis zu den Vorgesetzen und den Kollegen zu haben. Aber auch die eigene Einstellung, ein selbstbewusstes Auftreten und der Wunsch, sich selbst einzubringen sind entscheidend. Berichtet uns im Blog von euren Erlebnissen!
Quelle: azubi.net 
Das vergangene Jahr brachte für West und Ost gleichermaßen positive Neuerungen bei der Ausbildungsvergütung. Wie das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) berichtet, stieg sie in beiden Teilen Deutschlands um 4,1 % (West) bzw. 5,0 % (Ost) gegenüber dem Vorjahr.
Die Angaben werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bereitgestellt, wobei getrennt nach West und Ost die Vergütungsdurchschnitte für stärker besetzte Ausbildungsberufe (West: 184 Berufe; Ost: 149 Berufe) errechnet werden. In den Berufen waren im Wes-ten 89 %, im Osten 79 % aller Auszubildenden vertreten.
Im Westen war eine Erhöhung der Ausbildungsvergütung auf durchschnittlich 737 € (West) im Monat zu verzeichnen, im Osten stieg die durchschnittliche Vergütung auf 674 € im Monat. Damit fiel der prozentuale Vergütungsanstieg 2012 im Westen deutlich höher aus als im Jahr zuvor (2011: 2,9 %); im Osten hatte es bereits in 2011 einen starken Anstieg von 4,9 % gegeben. Als Grund für den starken Zuwachs der Vergütungen in 2012 gibt das Bundesinstitut für Berufsausbildung u. a. die noch immer recht günstige Wirtschaftslage in Deutschland an.
Gleich geblieben ist demgegenüber der Abstand zwischen west- und ostdeutschem Tarifniveau. Ostdeutsche Auszubildende erreichten mit ihrer Vergütung durchschnittlich 91 % der Vergütungshöhe in Westdeutschland.
Zwischen den einzelnen Ausbildungsberufen gab es in der Höhe der Vergütung starke Unterschiede (vgl. Schaubild 2). So verdienten sowohl in West- als auch in Ostdeutschland Auszubildende Mechatroniker/-innen, Medientechnologen/-innen Druck oder Kaufleute für Versicherungen und Finanzen zwischen 896 € und 909 € und damit verhältnismäßig gut. Um einiges weniger verdienten Bäcker/-innen, Floristen/-innen und Fri-seure/-innen. Während ein Friseurlehrling im Westen noch auf 454 € kam, erhielt sein Berufsgenosse im Osten nur 269 €. Zudem variierten auch im gleichen Beruf die tariflichen Ausbildungsvergütungen je nach Branche und Region erheblich. Außerbetriebliche Auszubildende, die aus öffentlichen Mitteln finanziert werden, erhielten i. d. R. eine noch geringere Vergütung.
Auszubildende in den Bereichen Industrie und Handel bzw. im Öffentlichen Dienst erhielten sowohl im Westen als auch im Osten die höchsten Ausbildungsvergütungen. In landwirtschaftlichen und handwerklichen Betrieben lagen die Vergütungen bei nur 624 € (Landwirt-schaft) / 606 € (Handwerk) im Westen und bei 509 € / 504 € im Osten.
Aber nicht nur zwischen den einzelnen Berufen, sondern auch zwischen männlichen und weiblichen Auszubildenden gab es Vergütungsunterschiede: Junge Männer bekamen in Westdeutschland rund 751 € im Monat, während junge Frauen 715 € erhielten. Im Osten kamen männliche Auszubildende auf eine Vergütung von 692 €, weibliche auf 642 €. Wichtig ist es hierbei, den Hintergrund zu beachten: Männer wurden häufiger in Berufen ausgebildet, in denen die Vergütung relativ hoch ist. Umgekehrt wählten Frauen vermehrt Berufe, in de-nen die Ausbildungsvergütung niedriger ausfällt.
(Bei allen genannten Geldbeträgen handelt es sich um Bruttobeträge sowie um die durchschnittliche tarifliche Vergütung während der gesamten Zeit der Ausbildung.)
Quelle: BIBB 
Nachdem du eine passende Ausbildungsstelle gefunden hast und dir zugesagt wurde, bist du wahrscheinlich überglücklich mit der neuen Situation. Doch wie geht es weiter? Was ist bei dem Ausbildungsvertrag, der dir vorgelegt wurde, zu beachten? Hier einige Tipps zu Regelungen und Gesetzen.
Der Vertrag regelt deine Rechte und Pflichten als Azubi, ist also eine Art „Versicherung“, dass alle Beteiligten ihrer Verpflichtung nachkommen.
Wer unterschreibt den Ausbildungsvertrag? Sowohl der Azubi als auch der Betrieb bzw. der Stellvertreter (Ausbilder) müssen den schriftlichen Vertrag unterschreiben. Bist du noch minderjährig, müssen ebenfalls die Erziehungsberechtigten unterschreiben.
Was passiert mit dem unterzeichneten Vertrag? Nachdem alle zuständigen Parteien den Vertrag unterschrieben haben, wird er der zuständigen Kammer geschickt (in manchen Fällen ist das die Industrie- und Handelskammer, in anderen die Handwerkskammer etc.). Sie prüft, ob der Vertrag alle Anforderungen erfüllt und gesetzlichen Regelungen entspricht – ist alles korrekt, wird er in einem Verzeichnis registriert, abgestempelt und an den Ausbildungsbetrieb zurückgeschickt. Den abgestempelten Vertrag erhältst du vom Ausbilder zurück. Dein Vertrag ist nun geprüft, dein Betrieb geeignet und die Ausbildung kontrolliert: Es kann also losgehen!
Welche Vereinbarungen sind im Vertrag nichtig? Manche Vereinbarung sind rechtlich nicht zulässig und damit ungültig, z. B. solche, die
- dich nach Beendigung deiner Ausbildung verpflichten, im Betrieb weiter zu arbeiten.
- dir verbieten, deinen erlernten Beruf bei der Konkurrenz auszuüben.
- von dir eine Entschädigungszahlung für die Berufsausbildung fordern.
- dich zur Zahlung von Vertragsstrafen verpflichten, z. B. wenn du die Ausbildung doch nicht antrittst.
- Schadensersatzansprüche ausschließen oder beschränken sowie Pauschbeträge vorsehen.
Was muss ich als Minderjähriger beachten? Wenn du noch nicht 18 bist, ist durch den Gesetzgeber eine ärztliche Untersuchung vorgesehen. Du musst deinem Ausbildungsbetrieb eine Bescheinigung über diese Erstuntersuchung vorlegen, die zu Beginn der Ausbildung nicht länger als 14 Monate her sein darf. Solch eine Untersuchung soll verhindern, dass dir deine neue Beschäftigung gesundheitliche Schäden zufügen könnte. Innerhalb der letzten drei Monate des ersten Ausbildungsjahres musst du, wenn du noch nicht 18 bist, eine weitere Nachuntersuchung durchführen, die du ebenfalls beim Betrieb belegen musst. Diese Untersuchung stellt fest, ob durch deine Ausbildung gesundheitliche Schäden bei dir aufgetreten sind oder nicht. Es entstehen keine Kosten und du kannst einen Arzt deiner Wahl aufsuchen.
Im nächsten Artikel wird es um die Inhalte eines Ausbildungsvertrages gehen.
Quelle: azubiyo.de

Ein früherer Artikel berichtete bereits über die Möglichkeit eine Ausbildung im Ausland zu absolvieren. Diesmal soll es speziell um Auslandspraktika gehen, die fachspezifische Kenntnisse vermitteln. Fremdsprachenkenntnisse vertiefen, sich fachlich weiterbilden, fremde Kulturen kennenlernen, neue Freunde finden und dabei auch noch ganz viel Spaß haben – all das kann Dir ein Auslandspraktikum bieten.
Auslandspraktikum – wofür eigentlich?
Auslandspraktika bieten sich nicht erst an, wenn Du Dich bereits für einen Beruf bzw. eine Ausbildung entschieden hast – ganz im Gegenteil. Sie können schon vorher bei der Orientierung helfen und einen Eindruck von der Arbeitswelt vermitteln. Die Gründe für einen solchen Aufenthalt können, unabhängig von der Dauer des Praktikums, vielfältig sein. Vielleicht möchte jemand einen alternativen Weg einschlagen und nach dem Schulabschluss nicht direkt eine Ausbildung beginnen oder sich an der Uni einschreiben. Für andere liegt der Reiz im Unbekannten – das eigene Land für einige Zeit zu verlassen und ein völlig anderes hautnah zu erleben, mit allem was dazu gehört: die alltägliche Routine mal beiseite schieben, in eine andere Umgebung eintauchen, dort leben, arbeiten und Gleichgesinnte kennenlernen.
Auch nach der Ausbildung lohnt sich die Überlegung. Auslandsaufenthalte und -praktika steigern den eigenen „Marktwert“. Du hebst Dich besser von Mitkonkurrenten in der Arbeitswelt ab und wertest in jedem Fall den Lebenslauf auf. Potentielle Arbeitgeber erkennen schnell, dass du sowohl flexibel als auch offen für Neues und bereit bist, Dich auch in fremden Situationen zu behaupten.
Ein echter Vorteil – Fremdsprachen im Land noch besser lernen
Fremdsprachenkenntnisse werden ebenfalls in vielen Berufen immer öfter vorausgesetzt – es ist also nie verkehrt sich in diesem Bereich fortzubilden. Möchtest Du ein nicht-englischsprachiges Land bereisen? Noch besser: Kannst Du neben Englischkenntnissen auch mit Spanisch, Italienisch, Französisch oder einer anderen Sprache dienen, eröffnen sich Dir vielleicht ungeahnte Möglichkeiten. Eventuell kannst Du so mit Geschäftspartnern kommunizieren, Fachtexte lesen oder dich in einem internationalen Unternehmen mit Kollegen verschiedenster Herkunft austauschen, deren Kultur und Lebensweise du möglicherweise schon vorher kennenlernen durftest.
Organisation
Am Besten beginnst Du so früh wie möglich mit der Organisation des „Großprojekts“. Informiere dich über ein spezielles Visum, Das du eventuell benötigst, und über Regelungen zum Thema Arbeitserlaubnis. Wo wirst Du wohnen? Wie kommst du von Flughafen oder Bahnhof aus dorthin? Mache dir auch Gedanken über eine Reiseversicherung.
Tipp: Es empfiehlt sich vor der genauen Planung zu überlegen, ob man auf eigene Faust reisen will oder sich Hilfe bei einer der zahlreichen Organisationen sucht. Im Internet gibt es eine Reihe von verschiedenen Angeboten, die Dich und das Land, in das Du reisen möchtest, gezielt mit Praktikumsangeboten zusammenbringen. Sie helfen bei der Frage nach einem geeigneten Wohnplatz und stehen Dir bei der kompletten Organisation zur Seite. Die im Vorfeld anfallenden Formalitäten sollten nicht unterschätzt werden. Solche Organisationen können Dir verschiedene Sicherheiten gewährleisten und bieten fast immer auch Ansprechpartner im Zielland an – sie können Dir dann helfen, wenn unerwartet Probleme auftauchen, z. B. wenn Du krank wirst. Übrigens gibt es auch viele Angebote für Jugendliche, die sich schon in jungen Jahren für einen Auslandsaufenthalt interessieren. Ein Blick ins Internet lohnt sich allemal!
Quellen: travelworks.de

Hat man das Bewerbungsgespräch erfolgreich gemeistert, kommt es darauf an die zweite Hürde zu nehmen: den ersten Tag im neuen Betrieb. Für viele ist das sicher alles andere als einfach. Doch mit wenigen Tipps zu Umgangsformen und dem richtigen Verhalten während der ersten Tage und Wochen ist auch das kein Problem. Was ist also zu beachten?
Wie beim Bewerbungsgespräch ist es auch beim Einstieg in das neue Arbeitsumfeld unerlässlich sich vorher umfassend über das Unternehmen, die Abläufe, die Abteilungen oder die Produkte zu informieren. Je mehr der Neuling im Vorfeld weiß, desto souveräner wird er auftreten.
Pünktlichkeit wird vorausgesetzt, sie steht für Zuverlässigkeit und offenbart das Interesse des Mitarbeiters an der neuen Aufgabe. Vorsicht ist auch beim Feierabend geboten: Als Auszubildender sollte man unbedingt warten bis einem gesagt wird, dass man gehen kann – auch wenn es schon fünf nach ist.
Ist der neue Arbeitsplatz erreicht, sollte man aufmerksam sein was den Umgang angeht: Wie sprechen sich die Kollegen untereinander an? Siezen oder duzen sie sich? Bei Unsicherheit ist es immer ratsam die Kollegen zunächst zu siezen, bis einem das Du angeboten wird. Ein extrovertierter, freundlicher Umgang schließt sich deshalb aber nicht aus – mit einem Lächeln auf andere zuzugehen, sich vorzustellen und sich Namen und Gesichter zu merken kommt in jedem Falle gut an.
Ebenso ist es von Vorteil sich Notizen zu machen wenn etwas Neues erklärt wird – natürlich nur wenn es Zeit und Situation erlauben. Augen und Ohren offen zu halten ist in jedem Betrieb ein echter Pluspunkt, so wird signalisiert, dass man Engagement mitbringt und vollen Einsatz zeigen will.
Allerdings kommt es unter Umständen nicht gut an, wenn „der Neue“ schon am ersten Tag übereifrig an seine Aufgaben geht, arrogant wirkt oder sich keine Tipps und Ratschläge geben lässt. Auch mit Verbesserungsvorschlägen sollte man lieber noch warten. Doch auch das andere Extrem sollte gemieden werden: Unsicherheit ist völlig normal und muss nicht überspielt werden. Es kommt bei anderen gut an, wenn man seine Bedenken einräumt – so kann man bei den anderen eher Sympathiepunkte sammeln.
Hat man als Neuling die ersten Wochen überstanden, sollte man für sich persönlich Bilanz ziehen, z. B. mithilfe einer Pro- und Kontraliste. Einige Fragen könnten sein: Was gefällt mir gut, worüber würde ich gerne mit meinem Vorgesetzten sprechen? Was kann ich selbst ändern, um z. B. die Kommunikation mit den Kollegen zu verbessern oder meine Arbeit effektiver zu gestalten?
Eine solche Bilanz kann helfen, sich noch besser in das neue Umfeld einzugliedern und mehr Spaß am Beruf zu haben.
Quellen: www. welt.de www.coachacademy.de www.scoolz.de

Nervosität vor einem Bewerbungsgespräch gehört für die meisten dazu – in Panik verfallen muss man aber trotzdem nicht. Mit einigen Tipps und Tricks geht man selbstbewusst in das Gespräch mit den Personalverantwortlichen und man kann mit einem authentischen ersten Auftritt punkten.
Wie bei vielen Angelegenheiten ist die richtige Vorbereitung das Wichtigste. Hast du dich auf die verschiedensten Inhalte des Bewerbungsgesprächs vorbereitet, wirst du mit einem guten Gefühl ins Gespräch gehen und von vornherein locker und entspannt wirken – und das macht sympathisch!
Informiere dich umfassend Es ist ratsam, dich ausführlich mit dem Berufsfeld und der Ausbildung auseinanderzusetzen, die dich erwartet. Was kommt während der Ausbildung auf dich zu, auf welche Fachfragen könntest du dich vorbereiten und gibt es Fragen, die du unbedingt stellen möchtest? Notiere dir diese gleich. Übrigens ist es kein Tabu nach deiner Ausbildungsvergütung fragen, aber am Besten erst dann wenn du durch deine Fragen gezeigt hast, dass du auch am Betrieb interessiert bist („Wie viele Mitarbeiter hat das Unternehmen?“). Daher solltest du ein zweites Augenmerk auf den Ausbildungsbetrieb legen (Unternehmens-Website). Es zeugt von Interesse, wenn du bereits einiges über das Unternehmen weißt, und bestärkt deine Ausbilder darin, dass du Motivation und Eigeninitiative mitbringst!
Trainiere den Ablauf und überlege dir, wo deine Stärken und Schwächen liegen Bitte deine Eltern oder einen Freund mit dir das Vorstellungsgespräch von Anfang bis Ende durchzuspielen. Überlege dir vorher welche Fragen auf dich zukommen wer-den. Sei dir auch darüber im Klaren, dass meistens die Frage nach deinen Stärken und Schwächen aufkommt – perfekt, wenn du dich darauf explizit vorbereitest. Beginne mit deinen Stärken. Sei aber auch bei deinen Schwächen ehrlich und verpacke sie nicht als eigentliche Stärke („Ich bin Perfektionist.“). Jeder Mensch hat Schwächen, an denen er arbeiten kann, also bleibe auch bei diesem Thema selbstbewusst! Eventuell kannst du deine Stärken und Schwächen durch konkrete Beispiele untermauern.
Mach dir Gedanken über deine Kleidung Überleg dir schon einige Zeit im Voraus was du anziehen möchtest, um bei dem Ge-genüber gut anzukommen: Es sollte ordentlich und sauber sein, nicht zu ausgefallen und zu dir passen. Bei einigen Berufen ist es von Vorteil im Anzug bzw. Kostüm zu erscheinen. Achte während des Gesprächs auf deine Körperhaltung.
Ruh dich aus und bereite dich gedanklich auf das Gespräch vor Gehe am Vortag früh genug schlafen, damit du ausgeruht bist, und steh rechtzeitig auf, um nicht in Stress zu verfallen und pünktlich vor Ort zu sein. Am Besten gehst du noch einmal deine Bewerbungsunterlagen durch – so kannst du dir in den Sinn rufen, was dein potenzieller Arbeitgeber schon von dir weiß. Während des Gesprächs ist es wichtig, konzentriert zuzuhören und Blickkontakt zu halten. Denke auch daran, dein Handy so einzustellen, dass es nicht stört. Bekundest du zum Abschluss noch einmal dein großes Interesse an dem Ausbil-dungsplatz und erkundigst dich, wann du mit einer Entscheidung rechnen kannst, zeigst du, dass dir auch wirklich etwas am Ausgang des Gesprächs liegt.
Auch wenn du dich gut vorbereitet hast: Es ist kein Drama, wenn etwas schief geht – wichtig ist nur, wie du damit umgehst. Reagierst du z. B. auf eine Frage, die du nicht beantworten kannst, entspannt, und sprichst es offen an, wenn du mal völlig den Faden verlierst, kannst du bei deinem Gegenüber umso eher einen positiven Eindruck hinterlassen. Viel Erfolg!
Quelle: azubi-azubine.de

Auch in Ausbildungsbetrieben gibt es Diskriminierung; die Betroffen fühlen sich den Anfeindungen nicht selten hilflos ausgeliefert und versuchen irgendwie damit klar zu kommen. Andere schaffen den entscheidenden Schritt und gehen dagegen vor. Was kann man in solchen Fällen tun, wohin kann man sich wenden?
Verbotene Benachteiligungen und Formen der Diskriminierung „Lehrjahre sind keine Herrenjahre.“ – Wer diesen Spruch das eine oder andere Mal (zu oft) gehört hat, fühlt sich vielleicht missverstanden. Denn düster anmutende Ausbildungsgegebenheiten wie schlechte Bezahlung, zu viel Arbeit, dürftiger Unterricht oder gar Diskriminierung sind während der Ausbildung nicht vertretbar. Solche Bedingungen münden nicht selten in Enttäuschung und Wut.
Welche Benachteiligungen sind unzulässig? Keine Person darf aufgrund
- der ethnischen Herkunft (Rasse)
- des Geschlechts
- der Religion oder Weltanschauung
- einer Behinderung
- des Alters oder
- der sexuellen Identität
benachteiligt werden. Ob eine Diskriminierung vorliegt, wird immer im Einzelfall geprüft, da Ausnahmen in jedem dieser Bereiche legitim sein können solange sie sach-lich begründet sind und auf berechtigte Gründe zurückgehen. Das ist z. B. der Fall, wenn es aufgrund der auszuübenden Tätigkeit möglich ist, dass eine behinderte Person die beruflichen Anforderungen nicht erfüllen kann, bspw. bei der Polizei. Andererseits kann es vom Unternehmen erwünscht sein, dass der Anteil an behinderten Personen erhöht wird und sie somit bewusst bevorzugt werden (= positive Diskriminierung).Es gibt verschiedene Formen der Diskriminierung, die in der Gesetzgebung unterschieden werden:
- Unmittelbare Benachteiligung: Eine Person wird in einer vergleichbaren Situation schlechter behandelt als eine andere.
- Mittelbare Benachteiligung: Personen, die durch neutral erscheinende Vorschriften oder Kriterien benachteiligt werden, z. B. weil sie ohne ersichtlichen Grund einen geringeren Stundenlohn erhalten.
- Belästigung: Verhaltensweisen, die die Würde eines Betroffenen verletzen, zum Beispiel durch Erniedrigungen, Drohungen oder Verleumdungen.
- Sexuelle Belästigung: Beispielsweise sexuelle Übergriffe oder Bemerkungen sexuellen Inhalts.
- Anweisung zur Benachteiligung einer Person: Wenn ein Vorgesetzter einen Mitarbeiter anweist, eine dritte Person zu diskriminieren.
Was man tun kann Im Bereich des Berufslebens soll das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das auch „Antidiskriminierungsgesetz“ genannt wird, Schutz bieten. Benach-teiligungen sollen so eingedämmt bzw. ganz verhindert werden, damit jeder Arbeitnehmer die gleichen Chancen hat, und das bereits ab der Bewerbung und dem Vorstellungsgespräch.
Betroffene sollten ihre Ansprüche fristgerecht (d. h. innerhalb von zwei Monaten) und nach Möglichkeit unter Hinzuziehung von Zeugen und Beweisen beim Arbeitgeber/bei der Firma geltend machen und sich in Briefform beschweren. Dieser ist gesetzlich verpflichtet, den Sachverhalt zu prüfen und ggf. gegen die Vorwürfe in Form einer Abmahnung oder gar einer Kündigung vorzugehen.
Übrigens: Versäumt der Arbeitgeber seine Pflicht, kann der betroffene Arbeitnehmer seine Leistung verweigern – Lohn, Gehalt bzw. Ausbildungsvergütung müssen trotzdem gezahlt werden.
Quellen: sozonline.de; azubiyo.de; migration-online.de

Während sich viele Freunde und Bekannte nach der Schule einen "normalen" Ausbildungsberuf suchen, wie z. B. Zahnarzthelfer/in oder Bürokaufmann/-frau, möchten Sie vielleicht etwas Besonderes. Wir stellen Ihnen drei außergewöhn-liche Ausbildungsberufe vor!
Auf den ersten Blick erscheinen die folgenden Ausbildungsberufe vielleicht ziemlich ungewöhnlich, doch ein zweiter Blick lohnt sich auf jeden Fall!
Ein Beispiel ist die Ausbildung zum Orgel- und Harmoniebauer: Bei diesen prächtigen und imposanten Instrumenten kommt es auf viele Details an. Der Auszubildende lernt, wie man Orgeln plant, Skizzen anfertigt und sie dem Plan entsprechend am Bestimmungsort aufbaut. Stehen Restaurationen oder Reparaturen an, kümmert sich der Orgelbauer auch darum, ebenso wie um das Stimmen einer Orgel, die zumeist in Kirchen oder Konzertsälen zum Einsatz kommt. Da die Orgel u. a. aus Korpus und Pfeifen besteht, ist das in der Ausbildung vermittelte Wissen über Holz- und Metallverarbeitung unerlässlich. Handwerkliches Geschick und ein gutes Verständnis von mathematischen und physikalischen Prozessen wird erwartet. Außerdem ist es von Vorteil, wenn der Auszubildende ein trainiertes musikalisches Gehör hat oder vielleicht sogar selbst ein Instrument spielt. Doch keine Sorge: Auch wenn sich die Anforderungen hoch anhören, Vieles ist mit etwas Mühe schnell gelernt! Übrigens braucht man für diese außergewöhnliche Ausbildung kein Abitur, ein Haupt- oder Realschulabschluss reicht.
Eine Ausbildung der etwas anderen Art kann aber auch so aussehen: Für manchen ist die Ausbildung zur Bestattungsfachkraft von Interesse. Fachkräfte organisieren Beisetzungen, Bestattungen und Trauerfeiern und werden von Beginn an besonders im Umgang mit Angehörigen und Freunden des Verstorbenen geschult – Professionalität steht hier im Vordergrund. Dazu gehört es auch, sich mit Formalitäten wie Versicherungsabwicklungen, sowie im Bereich Kosmetik und Hygiene auszukennen. Eventuell müssen bestimmte Bräuche und religiöse Riten beachtet werden. Besonders reizvoll an diesem Beruf ist u. a. der ständige Kontakt zu den Kunden sowie die Betreuung und Ausführung der Wünsche von Angehörigen.
Schon mal was von Kinderdorfmüttern und -vätern gehört? Der dreijährigen Aus-bildung geht zunächst ein Praxisjahr voraus. Während der Ausbildung, die sich aus einem fachtheoretischen (Erzieher/in) und einem fachpraktischen Teil in einem SOS-Kinderdorf zusammensetzt, lernt der Lehrling wie sich das alltägliche Leben in einem Kinderdorf gestaltet. Unter anderem müssen Erziehungs- und Hilfepläne erarbeitet werden. Außerdem gehört es dazu, sich gut um die Kinder zu kümmern, ihr Verhalten zu analysieren sowie sie bei Problemen und Konflikten zu unterstützen. Zumeist lebt man als Kinderdorfmutter bzw. -vater mit der Familie zusammen, um die Kinder und Jugendlichen bestmöglich zu fördern. Ein relativ straffes Konzept, doch auch hier stellt die Nähe zu den Menschen und ihren Familien und die Aussicht auf einen befriedigenden Beruf einen großen Anreiz dar.
Für viele hat es sich auch ausbezahlt für ihre Ausbildung seine Heimat zu verlassen: Ausbildungsberufe zum Schild- und Lichtreklamehersteller, Brunnenbauer oder Winzer sind schließlich nicht alltäglich und damit auch nicht überall zu finden.
Ein Tipp: Informiert euch auf der Seite der Arbeitsagentur; dort könnt ihr gezielt nach Berufsfeldern oder 2-jährigen Ausbildungen suchen und euch einen Überblick verschaffen (berufenet.arbeitsagentur.de).
Quellen: helpster.de, berufenet.arbeitsagentur.de, marktplatzarbeit.de, hr-online.de

Einige junge Menschen können sich nicht vorstellen von zu Hause auszuziehen, anderen kann es gar nicht schnell genug gehen – selbst wenn sie sich noch in der Ausbildung befinden. Die Sorge um die Finanzierung steht jedenfalls erst einmal hinten an. Wann bietet es sich an, das Elternhaus zu verlassen? Was sollte man berücksichtigen, wenn man ernsthaft überlegt während der Ausbildung auszuziehen?
Gründe für den Auszug
Wer gerade seine Ausbildung beginnt oder sich schon mittendrin befindet, für den kann es erforderlich sein auszuziehen. Die Gründe hierfür sind vielfältig: Einige Lehrlinge halten es zu Hause nicht mehr aus und wollen endlich selbstständig sein, möchten mehr Privatsphäre oder wollen einfach mit einer Freundin oder einem Freund zusammenziehen. Bei anderen ist die Ausbildungsstätte so weit entfernt, dass ein Umzug notwendig ist, selbst wenn der Betroffene das gar nicht möchte.
Schritte in die Selbstständigkeit
Letzterer Fall macht eine schriftliche Erlaubnis des Arbeitsamtes erforderlich, einen Nachweis also, dass es für den Auszubildenden tatsächlich unabdingbar ist aufgrund der Entfernung zum Arbeitsplatz von zu Hause auszuziehen. Nur so hat er Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch den Staat. Lehnt das Amt den Antrag ab, sollte er hartnäckig bleiben und Widerspruch einlegen, damit der Fall ein zweites Mal geprüft wird. Ist er noch immer nicht erfolgreich, kann der Betroffene einen Rechtsberatungsschein beim Amtsgericht besorgen und damit zu einem Sozialversicherungsrechtsanwalt gehen.
Eine andere Möglichkeit bietet die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), die Chancen-gleichheit gerade für diejenigen Auszubildenden, deren Eltern weniger Geld verdie-nen, garantieren soll. Alle Azubis unter 25 Jahren, die eine eigene Wohnung haben oder demnächst ausziehen und deren Eltern ein geringes Einkommen haben, sollten sich diesbezüglich informieren und BAB beantragen. Zudem kann man einen Antrag auf Mietzuschuss beim Arbeitsamt stellen, übrigens selbst dann, wenn die Berufsausbildungsbeihilfe abgelehnt wurde. Schlägt das alles fehl, sollte geprüft werden, ob der Auszubildende Anspruch auf Wohngeld (beim Wohnungsamt zu beantragen) hat. Ist sein Einkommen gering, hat der Azubi ein Recht auf die Unterstützung. Verdient der Azubi aber nichts und verfügen die Eltern verfügen über ein ausreichendes Einkommen, hat er keinen Anspruch auf Sozialleistungen – BAB sollte er trotzdem beantragen.
Manchen Azubis ist es möglich, einen kleinen Nebenjob auszuüben, der im Monat zusätzliches Geld einbringt; auch dadurch ist es einigen möglich geworden, den Schritt in die Selbstständigkeit bereits in der Ausbildung zu wagen!
Quellen: Hilfreich.de, Helpster.de

Wer kennt das nicht: Der Monat hat gerade erst angefangen und schon geht das Ausbildungsgehalt zur Neige. Immer mehr Auszubildende sehen sich mit der Frage konfrontiert, ob ein Zweitjob das Richtige für sie ist. Doch welche anderen Möglichkeiten gibt es? Wie war das noch einmal mit dem Kindergeld? Und ist es überhaupt zulässig neben der vergüteten Ausbildung einen Nebenjob auszuüben?
Minijob neben der Ausbildung?
Ein Nebenjob als Kassenhilfe im örtlichen Supermarkt, ein paar Stunden dranhängen und beim Ausbildungsbetrieb eine weitere Tätigkeit ausüben oder sich selbstständig etwas Geld z. B. mit der eigenen Kamera als „Fotograf“ hinzuverdienen – all das sind Nebenbeschäftigungen.
Strebt ein Auszubildender neben seiner eigentlichen Tätigkeit einen Nebenjob an, so muss der Ausbilder nicht um Erlaubnis gebeten, sondern lediglich informiert werden. Grundsätzlich steht es dem Auszubildenden zu, in seiner Freizeit einer Nebenbeschäftigung nachzugehen; trotzdem ist das mit Vorsicht zu genießen: Geht der Nebenjob zu Lasten der Ausbildung (z. B. wenn der Azubi ständig zu spät oder übermüdet erscheint oder für einen Konkurrenzbetrieb arbeitet), kann der Ausbilder einschreiten.
Außerdem gilt es einige Regeln zu beachten: Die maximalen Arbeitszeiten müssen eingehalten werden, denn diese sind gesetzlich geregelt und gelten somit unabhängig vom Arbeitgeber. Volljährige Azubis dürfen wöchentlich maximal 48 Stunden arbeiten, bei unter 18-jährigen liegt die Stundenzahl niedriger: Sie dürfen höchstens 40 Stunden in der Woche arbeiten. Die Arbeitszeiten im Ausbildungsbetrieb und im Nebenjob werden dabei addiert. Es gibt aber noch weitere Einschränkungen – so ist es z. B. verboten, während des Urlaubs einen Job anzunehmen und in den meisten Fällen gilt dieses Verbot auch für den Krankheitsfall.
Wie viel darf der Auszubildende neben dem Ausbildungsgehalt verdienen? Es ist i. d. R. am günstigsten einen Nebenjob auf 400-Euro-Basis anzunehmen, da der Verdienst aus einem solchen Minijob seit 2008 nicht mehr auf die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) angerechnet wird. Andernfalls ist mit Kürzungen zu rechnen.
Kindergeld 2012
Wichtig in Sachen Kindergeld: Seit dem 01.01.2012 gibt es eine Neuregelung bei der Erstausbildung. Bis dato galt für jeden Auszubildenden mit einem Einkommen über 8004 € im Jahr, dass kein Anspruch mehr auf Kindergeld besteht. Diese Einkommensfreigrenze fällt mit der Neuregelung weg. Personen unter 25 Jahren, die sich in einer ersten Berufsausbildung befinden (das Gleiche gilt auch für das Erststudium), steht von nun an unabhängig von ihren Einkünften das Kindergeld zu.
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Die Berufsausbildungsbeihilfe ist eine gesetzlich geregelte Unterstützung zum Lebensunterhalt des Auszubildenden.
Dabei ist zu beachten, dass nur die erste, und auch nur staatlich anerkannte Ausbildungen gefördert werden; das Einkommen der Eltern wird bei der Berechnung berücksichtigt. Außerdem bekommt ein Azubi die Beihilfe nur, wenn er während der Lehre nicht mehr zu Hause wohnt. Minderjährige haben nur dann Anspruch auf BAB, wenn sie während der Ausbildung nicht mehr zu Hause wohnen können, weil der Betrieb bspw. zu weit entfernt ist.
Wichtig: Auszubildende sollten den Antrag auf BAB bei der Bundesagentur für Arbeit frühzeitig stellen, denn den Anspruch auf Beihilfe hat der Auszubildende laut Gesetz erst ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht. Weitere Möglichkeiten sind:
- Wohngeldzuschuss bei Berufsausbildungsbeihilfe
Hierbei ist es empfehlenswert sich im Einzelnen zu informieren, um zu klären, ob und worauf man Anspruch hat.
Quellen: Experto, Azubi-Azubine, Bafoeg-aktuell

Für viele junge Menschen ist es der Traum schlechthin: Einige Monate im Ausland verbringen. Besonders häufig entscheiden sich Weltenbummler für für ein Auslandssemester während des Studiums oder für ein Auslandsjahr nach der Schule, z. B. als Au-pair oder mit dem Programm "work and travel". Doch lassen sich auch Ausbildung und der Wunsch ins Ausland zu gehen miteinander vereinbaren?
Nicht nur, dass man persönlich viele Erfahrungen sammelt, neue Freunde gewinnt und eine andere Kultur kennenlernt – auch im Lebenslauf kommt ein Auslandsaufenthalt sehr gut an und verspricht die so oft gesuchten Qualifikationen wie Offenheit, Flexibilität und soziale Kompetenz.
Ganz oben auf der To-do-Liste vor der Abreise ins Ausland sollte die umfassende Information über das Zielland stehen. Dazu gehört es, sich konkret über das Ausbildungssystem zu informieren. Denn neben Deutschland verfolgen nur die Schweiz und Österreich das duale System, das den regelmäßigen Wechsel von beruflicher Praxis im Betrieb und theoretischem Unterricht in der Berufsschule vorsieht. Meistens findet die Ausbildung im Ausland an privaten, kommunalen oder staatlichen Schulen statt. Aber auch das Niveau der Ausbildung und die mögliche Anerkennung in Deutschland müssen genauer unter die Lupe genommen werden. Oft kann der im Ausland erworbene Berufsabschluss in Deutschland nicht anerkannt werden. Außerdem solltet man sich fragen, welche Berufschancen man hat wenn man nach der Ausbildung zurückkehrt und wie die finanzielle Seite der Ausbildung aussieht. Ist das Auskommen im Ausland finanziell gesichert?
Auch wenn es zunächst nach einigen Hindernissen aussieht, die sich einem in den Weg stellen können – den Aufwand ist es allemal wert. Es gibt sogar bereits einige Ausbildungen, für die der Bezug zum Ausland unverzichtbar ist (und die ihn daher schon im Namen tragen): z. B. Europa-Wirtschaftsassistent/in, Internationale/r Marketingassistent/in oder Europa-Sekretär/in.
Wem der Schritt zur Ausbildung im Ausland trotzdem zu gewagt erscheint: Eine gute Alternative bieten Auslandspraktika, Austauschprogramme oder der begrenzte Auslandsaufenthalt für die Ausbildung. Seit 2005 sieht das Berufsbildungsgesetz die Möglichkeit vor, bis zu einem Viertel der Ausbildungszeit ins Ausland zu verlegen.
Gerade für den Berufszweig der Fotografen/innen oder Journalisten/innen stellt ein Auslandspraktikum eine besondere Gelegenheit dar, um Fähigkeiten auszubauen und in der Branche die nötigen Praxiserfahrungen zu sammeln.
Ein Tipp zum Schluss: Wer ernsthaft überlegt für die Ausbildung ins Ausland zu gehen, sollte in Erwägung ziehen das Land vorher zu „testen“ – das kann z. B. durch ein Praktikum im jeweiligen Land geschehen. Wer diese Hürde dann bereits genommen hat, wird mit Selbstbewusstsein souverän in die Ausbildung im Ausland starten können!
Internet-Tipp: Auf der folgenden Webseite findet ihr nach Zielländern geordnet erste Hinweise und weiterführende Informationsquellen für die Berufsausbildung im Ausland. BA-Auslandsvermittlung
Quellen: Uni-Vergleich, Arbeitsagentur, Geoscareer, Bremen Handwerk, BA Auslandsvermittlung 
Ein duales Studium vereint Bestandteile einer Ausbildung und eines regulären Studiums und bedeutet viel Arbeit, bietet aber auch viele Vorteile. Auch wer bereits in einer Ausbildung ist, hat Möglichkeiten, jetzt oder später in ein Studium zu wechseln. Wir stellen Ihnen die drei gängigsten Varianten vor.
1. Wechsel in ein duales Studium während der Ausbildung In einigen Fällen gibt es die Möglichkeit, aus einer laufenden Ausbildung in ein Studium zu wechseln. Ob in diesem Fall ein duales Studium, ein Abend- oder ein Fernstudium am besten geeignet ist, muss jeder für sich entscheiden. Ein duales Studium ist enger mit den Ausbildungsinhalten verknüpft, ein Abend- oder Fernstudium bietet dagegen mehr Freiheiten für persönliche Schwerpunkte.
Ist das für mich sinnvoll? Ein Studium neben der Ausbildung ist mit einem hohen Arbeitsaufwand verbunden, da weder die Ausbildungs- noch die Studieninhalte geringer ausfallen als normal. Das Mehr an Arbeit muss also in der Zeit geleistet werden, in der man sonst Freizeit hätte. Dem gegenüber stehen die Möglichkeit einer höheren Qualifikation und daraus resultierend bessere Aufstiegs- und Gehaltschancen. Machen Sie sich rechtzeitig darüber Gedanken und schätzen Sie sich selbst realistisch ein!
Was sagt mein Arbeitgeber dazu? Wenn Sie ein duales Studium anstreben, sind Sie grundsätzlich auf das Entgegenkommen Ihres Arbeitgebers angewiesen. Wenn dieser nicht mitmacht, können Sie nichts tun. Auch für ein Abend- oder Fernstudium empfiehlt sich die Zustimmung Ihres Ausbildungsbetriebs, da dieser sich möglicherweise an den Kosten, etwa den Studiengebühren, beteiligt.
Wenn Sie also die Aufnahme eines parallelen Studiums anstreben, überlegen Sie sich gut, wie Sie Ihren Arbeitgeber von dem Nutzen einer solchen Maßnahme überzeugen können. Denn auch hier liegen wieder mögliche Vorteile für Ihren Ausbildungsbetrieb. So verwenden Unternehmen diese Variante oft dazu, um besonders förderungswürdige Azubis zu Fach- oder Führungskräften weiterzubilden. Wenn Sie also gute Noten haben und/oder über Soft Skills verfügen, die Sie für eine Führungsposition besonders geeignet machen, haben Sie schon einmal gute Argumente auf Ihrer Seite.
2. Duales Studium nach der Ausbildung Wer bereits eine Ausbildung hinter sich gebracht hat, der hat damit eine wichtige Qualifikation für den Arbeitsmarkt erlangt. Dennoch kann es Gründe dafür geben, der Ausbildung noch ein Studium folgen zu lassen, etwa die besseren Verdienst- oder Aufstiegsmöglichkeiten oder auch eine fachliche Neuorientierung. Tatsächlich ist es nicht selten, dass man erst sehr spät feststellt, dass die eigenen Ziele eigentlich in anderen Bereichen liegen.
Ist das für mich sinnvoll? Ein duales Studium verbindet eine Berufsausbildung mit einem praktisch orientierten, akademischen Studium. Gerade mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung muss man sich daher die Frage stellen, ob dies die optimale Variante darstellt. Sinnvoll ist ein duales Studium nach abgeschlossener Ausbildung vor allem in zwei Fällen: Wenn man grundsätzlich in seinem Fachbereich bleibt und mit der zweiten Ausbildung seinen Horizont sinnvoll erweitern kann, oder wenn man einen Wechsel in einen ganz anderen Fachbereich anstrebt.
In jedem Fall sollte man sich vorher über Ablauf und Inhalte des angestrebten Studiums informieren, denn die akademischen Inhalte müssen entweder nach Feierabend oder am Wochenende abgeleistet werden.
Was sagt mein Arbeitgeber dazu? Ob die abgeschlossene Berufsausbildung im Hinblick auf ein angestrebtes duales Studium eher ein Vor- oder ein Nachteil ist, hängt vom jeweiligen Arbeitgeber ab. Die meisten öffentlich ausgeschriebenen Stellen richten sich aber eher an Schulabsolventen. Es gilt daher, einen potentiellen Arbeitgeber von den Vorteilen einer bereits absolvierten Ausbildung zu überzeugen, etwa der erworbenen Berufserfahrung, besonderen erbrachten Leistungen oder erworbenen und nachgewiesenen Soft Skills.
Wer in seinem bisherigen Ausbildungsbetrieb bleiben und dennoch ein Studium anschließen möchte, sollte sich eher mit der folgenden Variante auseinandersetzen.
3. Vollzeitstudium nach der Ausbildung Eine häufige Variante ist es, nach abgeschlossener Ausbildung ein reguläres Studium aufzunehmen und parallel dazu als Werkstudent zu arbeiten. Dabei arbeitet man neben dem Studium in einem Betrieb. Dies geschieht in der Regel entweder in Anlehnung an eine bestimmte Wochenarbeitszeit oder Vollzeit in den Semesterferien, oder in einer Mischung aus diesen beiden Formen.
Ist das für mich sinnvoll? Der Vorteil dieser Alternative liegt auf der Hand: Sie sammeln neben dem Studium bereits Berufserfahrung und verdienen dabei noch Geld. Das macht vor allem dann Sinn, wenn Sie ein Studium in der gleichen Fachrichtung wie Ihre Ausbildung absolvieren und in Ihrem alten Ausbildungsbetrieb bleiben. Dann können Sie auch mit einer höheren Bezahlung rechnen, als andere Werkstudenten sie erhalten.
Auch hier sollte man sich aber im Vorfeld Gedanken machen, denn es gibt nicht nur Vorteile. Eine feste Arbeitszeit neben dem Vollzeitstudium ableisten zu müssen, kann anstrengend sein. Auch die Studienplanung will frühzeitig bedacht sein, da die Bachelor- und Masterstudiengänge deutlich weniger Freiraum lassen als noch zu Zeiten des Diploms. Zwar können Sie sich in vielen Fällen Ihre Ausbildung als ein Praktikum anrechnen lassen, das oftmals Pflichtteil des Studiums ist. Andererseits hindert Sie Ihre berufliche Verpflichtung möglicherweise daran, neue Erfahrungen zu machen, da Sie Praktika in anderen Unternehmen immer mit Ihrem Arbeitgeber abklären müssen. Insbesondere dann, wenn Sie ein Auslandssemester oder -praktikum planen, kann das problematisch sein.
Was sagt mein Arbeitgeber dazu? Ihr Arbeitgeber hat von dieser Variante ebenfalls einige Vorteile zu erwarten. Zum einen behält er einen Mitarbeiter, der sich im Unternehmen und seinem Aufgabenfeld bereits auskennt und somit effektiver eingesetzt werden kann. Zum anderen profitiert er auch von Ihrem wachsenden Fachwissen und Ihrer höheren Qualifikation. Letztlich halten Sie selbst die Trümpfe in der Hand, denn ob Sie studieren wollen oder nicht, ist Ihre Entscheidung. Macht Ihr Ausbildungsbetrieb aber nicht mit, erschweren sich ggf. die Bedingungen, einen guten Job als Werkstudent zu erhalten. Sie sollten also auf Nummer sicher gehen und gute Argumente bereithalten, wenn Sie mit dem Wunsch eines Studiums auf Ihren Arbeitgeber zugehen.
Fazit Egal ob während oder nach der Ausbildung: Ein Studium ist mit Arbeit verbunden, (vorläufig) geringem Verdienst und weniger Freizeit. Stellen Sie also für sich persönlich die Pro- und Contra-Argumente gegenüber, beziehen Sie anschließend auch die Perspektive Ihres Arbeitgebers mit ein. Wenn Sie sich gut vorbereitet haben, von Ihrem Schritt überzeugt sind und überzeugende Argumente haben, sind Sie auf einem guten Weg, einen Sprung nach oben auf der Karriereleiter zu machen.

Barbara Schöneberger führte durch das Programm bei der Auszeichnung für die besten Azubis des Landes in Berlin. In einem Festakt am 12. Dezember 2011 ehrte der Präsident der Deutschen Industrie- und Handelskammer Hans Heinrich Dittmann insgesamt 227 Absolventen für ihre herausragenden Leistungen bei den Abschlussprüfungen. Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler hielt eine Festrede.
„Sie haben nun die besten Chancen auf einen erfolgreichen Start ins Berufsleben“, verkündete Dittmann den Preisträgern in seiner Eröffnungsrede. Mehr als 1.000 Gäste, darunter Eltern, Vertreter der Ausbildungsbetriebe, Berufsschullehrer und Bundestagsabgeordnete, erschienen am Montag im Berliner Maritim Hotel zur Preisverleihung.
Über 300.000 Auszubildende nahmen an den Abschlussprüfungen 2011 teil, die Bestnoten in den 218 IHK-Ausbildungsberufen erreichten 227 Prüfungsteilnehmer. In neun Fällen gab es zwei Beste im gleichen Beruf mit exakt der gleichen Punktzahl. Fünf Preisträger erreichten sogar traumhafte 100 Punkte und damit die bestmögliche Wertung.
Dittmann betonte den hohen Stellenwert der dualen Ausbildung, so sei jeder, der eine dreijährige Ausbildung hinter sich habe, mit dem Abitur mindestens gleichauf. Außerdem äußerte er sich zu der aktuellen Entwicklung auf dem Ausbildungsmarkt: Aufgrund des Mangels an geeigneten Bewerbern seien im Jahr 2011 schätzungsweise 75.000 Ausbildungsplätze unbesetzt geblieben. Eine wichtige Aufgabe der DIHK für 2012 sei deshalb das effektivere Zusammenführen von Ausbildungsbetrieb und Lehrling.
Philipp Rösler, Bundeswirtschaftsminister, betonte in seiner Rede ebenfalls, welch große Bedeutung die duale Ausbildung für die Sicherung des Fachkräftenachwuchses habe. Damit sei eine berufliche Aus- und Weiterbildung eine echte Alternative zum Studium.
Fotos von den Super-Azubis, eine Auflistung nach Bundesländern und eine Videoaufzeichnung der Veranstaltung in Berlin gibt es auf der Website der DIHK.
Quelle: DIHK

Mittlerweile ist jeder vierte überschuldete Bürger in Deutschland unter 30 Jahre alt. Geringe Löhne, wenig finanzielle Allgemeinbildung, übertriebenes Konsumverhalten sowie zweifelhafte Praktiken von Banken und Handelsunternehmen seien hierfür der Grund.
Die Zahl der überschuldeten deutschen Bundesbürger ist im Jahr 2011 aufgrund der guten Konjunktur und der entlasteten Situation auf dem Arbeitsmarkt leicht zurückgegangen. Das ist jedoch kein Grund zur Entwarnung, denn die Quote ging lediglich um 0,12 Prozentpunkte auf 9,38 Prozent zurück. Von Überschuldung spricht man, wenn ein Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen in absehbarer Zeit nicht nachkommen kann und er auch keine anderen Kreditmöglichkeiten mehr hat.
Dramatische Situation bei der jungen Generation
Seit 2004 ist die Zahl der überschuldeten 20 bis 29-Jährigen um 46 Prozent gestiegen. Noch schlimmer sieht es bei den unter 20-Jähriegen aus: Seit 2004 explodierte die Quote um 358 Prozent! Mittlerweile ist jeder vierte Überschuldete jünger als 30 Jahre.
Grund dafür sei unter anderem der prekäre Arbeitsmarkt für junge Beschäftigte mit geringen Löhnen, befristeten Verträgen und unbezahlten Praktika. Das Konsumverhalten bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen habe sich ebenfalls geändert: Die Bereitschaft, den Verführungen der Werbung nachzugeben, sei generell gewachsen. Aber auch der Wirtschaft kommt eine unrühmliche Rolle zu, so würden Banken und Handelsunternehmen gezielt junge Leute umwerben und deren Blauäugigkeit ausnutzen.
Finanzielle Allgemeinbildung an Schulen vermitteln
Schon seit Jahren fordern Experten der Schuldnerberatung, den Umgang mit Geld bereits in der Schule zu behandeln. „Den jungen Leuten fehlt eine finanzielle Allgemeinbildung“ sagt die Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft der Schuldnerberatungsgesellschaft Claudia Kurzbuch. Um nicht in die Schuldenfalle zu tappen, sollten junge Leute lieber jeden Vertrag mit nach Hause nehmen und das Kleingedruckte genau lesen. Außerdem könnten sie Verwandte oder unabhängige Beratungsstellen hinzuziehen.
Quelle: FrankfurterRundschau, RP Online, STERN 
Viele Arbeitgeber nutzen Soziale Netzwerke wie Facebook, Xing oder studiVZ als Hilfsmittel zur Recherche über Bewerber. Bei der Personalauswahl greifen, laut einer Dimap-Studie, immer mehr Personalchefs auf Angaben aus dem Internet zurück.
Deutsche Unternehmen greifen nach einer Studie bei ihrer Personalauswahl gezielt auf persönliche Daten von Bewerbern aus dem Internet zurück. In ihren Nachforschungen suchen Personalleiter dabei nach privaten Informationen wie Freizeitbeschäftigungen, Interessen oder Meinungsäußerungen, wie die "Berliner Zeitung" aus einer aktuellen Studie berichtet. Viele Bewerber würden wegen oft arglos ins Netz gestellten Aussagen und Fotos später nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Als Quellen würden private Karriereportale aber auch soziale Netzwerke wie z.B. Facebook oder StudiVZ herangezogen.
Über ein Viertel der Befragten informiert sich gezielt im Netz über Bewerber
Nach dem Ergebnis der Studie des Dimap-Instituts, welche die Bundesregierung in Auftrag gegeben habe, erklärte über ein Viertel der befragten Unternehmen (28 Prozent), sie würden bei der Auswahl von Bewerbern gezielt Informationen im Internet benutzen. Die dabei recherchierten Daten seien dann häufig ein Grund, dass Bewerber nicht zu einem Gespräch eingeladen werden. Wie die "Berliner Zeitung" weiter berichtet, geschieht dies der Umfrage zufolge in vier von fünf Fällen vor einer möglichen Einladung zum Vorstellungstermin.
Stolperstein für die Berufliche Karriere
Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU), deren Haus die Studie in Auftrag gegeben hatte, warnte die Bürger vor einem allzu freizügigen Umgang mit persönlichen Informationen im Internet. "Die unbekümmerte Preisgabe persönlicher Daten im Netz kann zum Stolperstein für die berufliche Karriere werden", sagte Aigner der "Berliner Zeitung". Die Verbraucher sollten mit ihren Daten besonders sorgfältig umgehen, mahnte die Ministerin.
Quelle: DerWesten, afp 
Obwohl die Industrie- und Handelskammern (IHKs) zum neuen Ausbildungsjahr deutlich mehr Verträge verzeichneten als 2010, sind immer noch zahlreiche Lehrstellen frei. Hans Heinrich Driftmann, Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), sieht für die Jugendlichen "hervorragende Chancen".
Driftmann: "Der Ausbildungsmarkt zeigt sich kurz vor Beginn des neuen Ausbildungsjahres in glänzender Verfassung. Der bei den Industrie- und Handelskammern eingehende Strom an neuen Ausbildungsverträgen setzt sich trotz der Sommerferien fort.
Die Unternehmen im IHK-Bereich haben bis Ende Juli 242.315 neue Ausbildungsverträge abgeschlossen - 6,4 % mehr als im Vorjahresmonat. Und das trotz eines Bewerberrückgangs von knapp 3 %. Die westdeutschen IHKs verzeichnen ein Vertragsplus von 7,0 %, die ostdeutschen einen Zuwachs von 2,7 %.
Die Entwicklung auf dem Ausbildungsmarkt zeigt, dass die Betriebe sich auf den steigenden Fachkräftebedarf einstellen und Verträge frühzeitiger abschließen, aber auch schwächeren Jugendlichen zunehmend Chancen geben.
Junge Menschen, die bislang noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben, bieten sich noch immer hervorragende Chancen. In den Lehrstellenbörsen der IHKs gibt es noch viele offene Stellen, besonders im Handel und in der Gastronomie, aber auch in beliebten Berufen wie dem Fachinformatiker und dem Bankkaufmann.
Allerdings können die Unternehmen nicht komplett ausgleichen, was Elternhäuser und Schulen versäumt haben. Rund 20 % der Schulabgänger können laut Pisa nicht ausreichend lesen, schreiben und rechnen.
Damit bleiben auch in diesem Jahr viele Ausbildungsplätze unbesetzt - allein im Bereich der IHKs mehr als 50.000. Der im Herbst 2010 verlängerte Nationale Ausbildungspakt setzt daher mit der Verbesserung von Ausbildungsreife und Berufsorientierung die richtigen Schwerpunkte.
Um diese Ziele zu erreichen, hat die Wirtschaft zugesagt, jeder interessierten Schule einen Partner aus der Wirtschaft zu vermitteln. Ich rufe die Schulen auf, dieses Angebot zu nutzen."
Quelle: www.dihk.de 
Der erste Tag im Job ist aufregend. Doch was anziehen? Man will nicht auffallen, aber doch etwas Besonderes tragen. Junge Auszubildende können bei der Kleiderwahl viel falsch machen. Einige Tricks vermeiden Peinlichkeiten.
Zu freizügige Kleidung ist wohl der schlimmste Fehler. Röcke sollten so lang sein, dass der Saum mindestens auf Kniehöhe endet. Im Dekolleté darf kein Brustansatz zu sehen sein. Auch Stöckelschuhe mit zu hohen Absätzen sind eher unangemessen. Niedrigere Absätze sollten auch nicht klackern, dagegen gibt es beim Schuster gummierte Kunststoff-Absätze.
Weibliche und männliche Auszubildende stecken in der Lehre oftmals mitten in der Pubertät. Dann sprießen bei vielen Pickel. Es gibt Mittel, mit denen man das dezent und hautverträglich abdecken kann. Eine Vorgabe, dass Frauen und Mädchen sich im Job schminken müssten, ist das aber nicht. Das muss jede Frau für sich persönlich entscheiden. Generell sollten Mädchen im Büro dezente Make-up- und Nagellackfarben vorziehen.
Männliche Azubis können mit ihrer Kleidungswahl in weniger Fettnäpfchen treten als weibliche - aber es gibt sie. Sie sollten sich besonders Gedanken über die Wahl der Klamottenfarbe machen. Passen eher gedeckte Farben? Was hält wohl mein Chef von einem orangenen T-Shirt? Wenn ein junger Mensch in einem flippigen Werbeunternehmen arbeitet, kann er ruhig mit pinkem T-Shirt und Turnschuhen kommen. Das ist dort in Ordnung - aber in der Steuerberatungskanzlei ist das unangebracht.
Geht es nach den Modedesignern ist die Jeans vielerorts erlaubt - in der derzeit angesagten Kombination mit Sakko oder Blazer auch im Büro. Jeans sind salonfähig. Aber sie muss sauber und gebügelt sein. Das heißt nicht, dass sie Bügelfalten haben muss, sondern einfach keine ausgebeulten Knie.
Gegen Fettnäpfchen kann man sich einfach wappnen: Vorher den Ausbilder anrufen und nach dem Dresscode fragen. Das macht gleich einen guten Eindruck. Wenn man dann doch am ersten Arbeitstag zum falschen T-Shirt gegriffen hat, ist dies aber noch kein Karrierehindernis. Einfach am nächsten Tag besser machen.
Quelle: dpa

In Sachen Vergütung einer Ausbildung macht das Berufsbildungsgesetz (BBiG) einige Vorschriften, an die sich der Ausbildungsbetrieb halten muss.
Grundsätzlich gilt zunächst einmal nach dem Berufsbildungsgesetz: Die Vergütung im Rahmen einer Ausbildung muss angemessen sein. Das ist der Fall, wenn sie - was die Höhe angeht - dem Tarifvertrag entspricht. Ohne Bindung an einen Tarifvertrag darf sie maximal 20 % von der üblichen Vergütung abweichen. Dürfen Teile davon als Sachleistung gezahlt werden?
Auch zum Thema Sachleistung gibt das Berufsbildungsgesetz Auskunft. Nach § 17 Abs. 2 BBiG dürfen Teile der Ausbildungsvergütung als Sachleistung gezahlt werden. Mit maximal 75 % legt das BBiG allerdings auch eine Obergrenze fest. Im Umkehrschluss bedeutet das: Die Vergütung einer Ausbildung muss zu mindestens 25 % in Geld erfolgen.
Es gibt allerdings noch eine Voraussetzung für die teilweise Vergütung der Ausbildung mit Sachleistungen. Der Auszubildende muss nämlich letztlich einverstanden sein. Ausbildungsbetriebe müssen zuvor mit ihm eine entsprechende Vereinbarung treffen. Ist der Azubi dazu nicht bereit, wird es keine Vergütung als Sachleistungen geben. Allerdings kann es eine solche Vereinbarung geben, ohne dass es dem Auszubildenden bewusst ist. Steht nämlich Entsprechendes im Ausbildungs- oder Tarifvertrag, dann ist die Bezahlung als Sachleistung möglich.
Allerdings: Ist im Ausbildungsvertrag vermerkt, dass mehr als 75 % der Vergütung als Sachleistungen erbracht werden darf, dann wirkt diese Vereinbarung nicht. Über die 75 %-Grenze des BBiG kann man sich nicht hinwegsetzen. Beachtlich ist, dass diese Vereinbarung für die entsprechende Ausbildung dann völlig nichtig ist und daher gar nicht mehr auf Sachleistungen im Rahmen der Vergütung zurückgegriffen werden kann.
Quelle: www.vnr.de
Diskutiert dieses Thema auch in unserem Blog... 
Frauen sind in der dualen Berufsausbildung immer noch in der Minderheit. 2010wurden bundesweit 42 % aller Ausbildungsverträge im dualen System mit jungenFrauen abgeschlossen.
Insgesamt hat sich der Frauenanteil seit dem Jahr 1992 kaum verändert. Junge Frauen sind somit in der dualen Berufsausbildung im Vergleich zu ihrem Anteil an der Bevölkerung (49 %) deutlich unterrepräsentiert. Dies sind Ergebnisse von Langzeitbeobachtungen des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).
Große Unterschiede gibt es in den einzelnen Wirtschaftsbereichen. So liegt der Frauenanteil im Bereich der Hauswirschaft und der freien Berufe bei über 90 %. In den Berufen des öffentlichen Dienstes ist er im Vergleich zum Jahr 1992 (51 %) deutlich gestiegen und liegt seit 1998 gleichbleibend bei etwa 63 bis 65 %. In Industrie und Handel entspricht er dem Gesamtdurchschnitt von etwa 40 %.
Im Handwerk sind Frauen in der Ausbildung weiterhin deutlich unterdurchschnittlich vertreten. 2009 lag ihr Anteil bei nur 24 %. Und auch in der Landwirtschaft sind immer weniger Frauen unter den Auszubildenden: 2009 waren es rund 23 %, während der Anteil 1992 noch bei über 35 % lag.
Insgesamt besteht in der dualen Berufsausbildung eine deutliche geschlechtsspezifische Trennung der Berufe. Dabei ist die Struktur der weiblich und männlich dominierten Berufe seit Mitte der 80er-Jahre nahezu unverändert. Auch 2009 fanden fast 60 % aller weiblichen Auszubildenden eine Ausbildung in einem weiblich dominierten beziehungsweise überwiegend weiblich besetzten Beruf. Andersherum befanden sich auch 2009 immer noch weniger als 20 % aller weiblichen Auszubildenden in einem männlich dominierten beziehungsweise überwiegend männlich besetzten Ausbildungsberuf. Nach der vom BIBB angewandten Klassifikation werden Ausbildungsberufe mit einem Männeranteil von unter 20 % als "weiblich dominierte" beziehungsweise mit einem Männeranteil von unter 40 % als "überwiegend weiblich besetzte" Berufe bezeichnet.
Die Tatsache, dass weniger Mädchen als Jungen eine duale Ausbildung beginnen, ist nicht unbedingt negativ zu sehen, da inzwischen der Frauenanteil bei den Studienanfängern deutlich höher ist als der Männeranteil.
Quelle: www.bundesregierung.de
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