Checkliste zum Arbeitszeugnis

Das Arbeitszeugnis ist ein wichtiges Dokument. Jeder/e Arbeitnehmer/in hat einen Rechtsanspruch auf die Ausstellung eines Zeugnisses. Wissen Sie, ob Ihr Zeugnis auch gut und vollständig ist?


In der Juniausgabe der Zahnmedizinischen Fachangestellten wurde ausführlich dargestellt auf was man beim Lesen eines Arbeitszeugnisses zu achten hat. Welche Formulierungen sind wohlwollend gemeint und welche sollen einfach nur schlechte Leistungen "schön" umschreiben?

Die genaue Prüfung Ihres Arbeitszeugnisses liegt in Ihrem eigenen Interesse. Prüfen Sie Ihr Zeugnis sofort nach Erhalt und scheuen Sie sich nicht, eventuelle Mängel oder Unrichtigkeiten anzusprechen.
Die folgende Checkliste soll Ihnen bei der Überprüfung helfen:



1. Äußere Form

 


∨ Trägt das Zeugnis die zutreffende Überschrift (Arbeitszeugnis, Ausbildungszeugnis)

∨ Wurde der üblicherweise genutzte Praxis-/Firmenbogen mit Briefkopf verwendet?

∨ Ist das Zeugnis auf einem DIN A4-Bogen und mit Maschine/PC geschrieben?

∨ Ist der Gesamteindruck des Zeugnisses ordentlich (keine Flecken, Knicke, Korrekturen, Streichungen oder handschriftliche Ergänzungen)?

∨ Sind Ort und Datum der Zeugnisausstellung genannt?

∨ Ist das Zeugnis vom Arbeitgeber unterschrieben?


2. Inhalt des Zeugnisses


Sind Vor- und Nachname sowie gegebenenfalls der Geburtsname korrekt geschrieben?

∨ Stimmen die Angaben zu Geburtsdatum und Geburtsort?

∨ Sind Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses korrekt angegeben?

∨ Ist das übliche Gliederungsschema für ein qualifiziertes Zeugnis eingehalten (Beginn, Leistungsteil, Verhaltensteil, Schlussabsatz)?

∨ Ist der Tätigkeitsrahmen vollständig und zutreffend beschrieben?

∨ Sind Ihre Leistungen ausführlich und richtig beurteilt?

∨ Wurden besondere Formulierungen benutzt?

∨ Sind spezielle Fachkenntnisse, evtl. Weiterbildungen sowie besondere Erfahrungen gewürdigt?

∨ Sind die Angaben zum Verhalten während der Arbeit zutreffend?

∨ Wird der Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses genannt?

∨ Wird die übliche Schlussformel benutzt (Arbeitgeber äußert sein Bedauern über das Ausscheiden und dankt für geleistete Dienste)?

∨ Enhält der Schlusssatz Wünsche des Arbeitgebers für Ihren weiteren (beruflichen) Lebensweg?



Denken Sie daran, dass Änderungen nach gewisser Zeit schwer durchzusetzen sind. Prüfen Sie Ihr Zeugnis deshalb schnellstmöglich!

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