Abrechnungswesen leicht gemacht

Das Abrechnungswesen zählt bei vielen Auszubildenden nicht immer zu den beliebtesten Tätigkeiten.  Wann wird die Ä 1 berechnet? Welche weiteren Leistungen können bei einer Füllung angesetzt werden?

 

 


Hier muss man sich viele Dinge einprägen und auch auf die kleinsten Kleinigkeiten achten.Um sich im umfangreichen Bereich der Abrechnung etwas leichter zu tun, finden Sie hier wechselnde Beiträge zum Abrechnungswesen, sodass Sie den Durchblick behalten. Zum Start finden Sie im folgenden Beitrag Erklärungen zu den wichtigsten Grundlagen.


Einführung in die Abrechnung

"Aller Anfang ist schwer", dieses Sprichwort wird gerne zu Beginn der Ausbildung zitiert. Um sich im Bereich der Abrechnung etwas leichter zu tun, finden Sie im folgenden Beitrag Erklärungen zu den wichtigsten Grundlagen. Natürlich ist der Artikel auch zur Wiederholung geeignet.

Als frischgebackene Auszubildende hat man meist alle Hände voll zu tun, um sich im Praxisalltag zurecht zu finden. Zu Anfang bleibt dann oft wenig Zeit, sich mit der Abrechnung auseinander zu setzen.  Deshalb hier die wichtigsten Grundlagen:

Ein Zahnarzt mit freier Praxis bekommt nicht - wie es Millionen von Arbeitnehmern gewohnt sind - jeden Monat automatisch sein Gehalt auf sein Konto überwiesen. Er muss selbst Sorge dafür tragen, dass seine Honoraransprüche detailliert erfasst und berechnet werden.

Ein Großteil der Leistungen wird nicht dem Kunden - Patienten - in Rechnung gestellt, sondern die Abrechnung geht an die leistungsgewährenden Stellen - sprich die Krankenkassen. Die Zahnärzte haben keine direkte, unmittelbare Geschäftsbeziehung zu den einzelnen Krankenkassen, sondern die Abrechnung erfolgt zentral über eine zahnärztliche Organisation. Das ist die KZV - die Kassenzahnärztliche Vereinigung. Sie leitet nach sorgfältiger Prüfung die gesamten Abrechnungsunterlagen aus ihrem Bereich an die einzelnen Krankenkassen weiter und bekommt von diesen einen entsprechenden Betrag für alle Leistungen. Dies nennt sich Gesamtvergütung. Es ist nun wieder Aufgabe der KZV, diese Gesamtvergütung auf die individuellen Honoraransprüche der einzelnen Praxis aufzuschlüsseln und zu überweisen.

Bei anderen Leistungen bekommt der Patient direkt von der Praxis eine Rechnung. Und bei manchen Behandlungen zahlt die Krankenkasse nur einen Teil und den Rest - den Eigenanteil - muss der Patient selbst tragen. Das bedeutet aber für die Praxis, dass die Leistungen auf zwei verschiedenen Wegen abgerechnet werden müssen. Und seit einigen Jahren gehört auch der Einzug der Praxisgebühr zum Komplex Abrechnung.

"Ohne Moos nix los"!, sollte die Wichtigkeit der Abrechnung für den Praxisbetrieb klarmachen. Jede Zahnarztpraxis ist ein Wirtschaftsbetrieb und unterliegt somit den allgemeingültigen Wirtschaftsgesetzen. Deshalb sollten alle Beteiligten ein gemeinsames Interesse haben, dass neben der fachlichen Betreuung der Patienten die wirtschaftlichen Aspekte nicht vergessen werden.

Mehr zu den Arten der Abrechnung und den mit eingebundenen Organisationen finden Sie hier.

Archiv Abrechnungswesen

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  • Synopse (Vergleich) GOZ alt - neu
  • Abrechnung von Kronen und Provisorien (I)
  • Abrechnung von Kronen und Provisorien (II)
  • Zusätzliche Leistungen und Befunde

 

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