Die Anforderung der schriftlichen Prüfung in den Fächern
1. Steuerwesen
2. Rechnungswesen und
3. Wirtschafts- und Sozialkunde
gehen normalerweise nicht über das Maß hinaus, das in der praktischen und theoretiechen Ausbildung gefordert wurde. Sie liegen eher niedriger. Dem Prüfling wird zugestanden, dass er in der Prüfungssituation häufig nicht seine Höchstleistung erbringen kann. Prüfungsangst - die Prüflinge befinden sich in einer Stresssituation - beeinträchtigen seine Leistungsfähigkeit.
Wenn der Prüfling bereits geübt hat, Aufgaben unter Prüfungsbedingungen zu lösen, wird er sich einen Zeitplan für die Ernstsituation aufstellen. Nach Beginn der Prüfung wird er zunächst einmal den Aufgabentext überfliegen und – soweit nicht bereits geschehen – gliedern und jedem Gliederungspunkt einen Zeitansatz zuordnen. Dies erscheint wichtig, damit für die Teile der Aufgabe, die dem Prüfling relativ schwierig erscheinen, von vornherein Zeit eingeplant wird, diese Teile nicht vernachlässigt werden („Verdrängungseffekt”). Es ist besser wenigstens eine Teillösung zu erstellen, die einige Bewertungspunkte erbringt, als auf den Lösungsansatz eines Aufgabenteils ganz zu verzichten.
Nach dieser Vorarbeit wird sich der Prüfling zuerst dem Gliederungspunkt der Aufgabe zuwenden, der ihm am leichtesten erscheint. Bei nochmaligem – jetzt intensivem Lesen – werden Lösungshinweise und Notizen auf dem Aufgabenblatt oder Konzeptpapier festgehalten. Die Aufgabe muss so konzentriert aufgenommen werden, verinnerlicht werden, dass der Prüfling sie mit eigenen Worten sinngemäß wiedergeben könnte. Nur so ist sichergestellt, dass er sich in die Aufgabenstellung hineinarbeitet, die Zusammenhänge sieht, die Probleme erkennt.
Die Formulierung der Lösung wird jetzt keine große Schwierigkeit mehr bereiten. Je nach Aufgabenstellung oder Prüfungsfach sind bestimmte Lösungsformen vorgeschrieben oder vorgegeben (z. B. Formulierung von Buchungssätzen, Lösungsschemata im Steuerrecht).
Wenn der Prüfling sich eingearbeitet hat, wird er vielleicht feststellen, dass seine Zeitplanung zu vorsichtig war, die leichteren Teile der Aufgabe sind schneller gelöst und er hat genügend Zeit sich den schwierigeren Aufgaben oder Teilaufgaben zuzuwenden. Diese kann er umso sicherer lösen, da er auf eine gesicherte Punktzahl aufbauen kann. Auf alle Fälle sollte der Prüfling sich nicht in Problemen „festbeißen”, die Zeit beanspruchen und letztlich wenig Lösungspunkte bringen. Dies gilt insbesondere bei Teilaufgaben aus dem Gebiet der Steuerlehre: es nützt nichts die Prüfungszeit für die Ermittlung bestimmter Einkünfte zu verschwenden, wenn für die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens keine Zeit mehr bleibt. Eine fehlerhafte Lösung bringt normalerweise mehr Punkte als keine Lösung.
Wenn eine Lösung nach bestem Wissen erstellt ist, kann man gegebenenfalls vorhandene Zeit verwenden, um einzelne Probleme nochmals durchzudenken, die Lösung nochmals zu korrigieren, den letzten „Schliff” anzubringen.
Sofern eine Lösung nicht sofort in Reinschrift und endgültige Form gebracht werden kann, muss auf alle Fälle ausreichende Zeit für die vollendete Lösung eingeplant werden.