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Ziel der betrieblichen als auch der schulischen Ausbildung ist die Vermittlung einer breit fundierten Handlungskompetenz. Sie soll zum Denken in Zusammenhängen, zur Flexibilität, zur Genauigkeit und zum Verantwortungsbewusstsein unter besonderer Beachtung der für diesen Ausbildungsberuf wichtigen rechtlichen Rahmenbedingungen sowie mitarbeiter- und mandantenorientiertem Verhalten befähigen. Diese Qualifikation drückt sich in der Befähigung zu selbstständiger Sachbearbeitung sowie in Handlungen wie Planen, Durchführen, Kontrollieren und Bewerten berufsbezogener Aufgaben aus.
Diese Qualifikation soll in dem vierten Prüfungsfach, der Mandantenorientierten Sachbearbeitung, abgeprüft werden, das aus einem Prüfungsgespräch besteht.
Der Prüfling soll ausgehend von einer von zwei ihm mit einer Vorbereitungszeit von höchstens zehn Minuten zur Wahl gestellten Aufgaben zeigen, dass er in diesem Prüfungsgespräch berufs-praktische Vorgänge und Problemstellungen bearbeiten und Lösungen darstellen kann.
Für die Technik dieses Prüfungsgesprächs lassen sich kaum allgemeine Hinweise geben. In der Vorbereitungszeit kann der Prüfling seine erste Erregung abbauen und sich in Ruhe konzentriert auf das Gespräch vorbereiten. Die anfängliche Erregung des Prüflings vor einer fremden mehrköpfigen Prüfungskommission ist situationsbedingt und trifft bei den Prüfern auf Verständnis. Sie wird sich umso schneller legen, je sicherer sich der Prüfling fühlt.
Der Prüfling sollte zu dem Fall kurz und prägnant Stellung nehmen, Abschweifungen sollten vermieden werden. Ergänzende Fragen und Aufgabenstellungen sollten kurz überdacht werden und möglichst präzise beantwortet werden. Wenn die Fragestellung nicht klar sein sollte, kann der Prüfling nachfragen und nicht einfach schweigen. Die Antwort in ganzen Sätzen sollte selbstverständlich sein. Eine klare und deutliche Sprache sowie ein angemessenes Auftreten sollten zeigen, dass sich der Prüfling der Bedeutung der Prüfung bewusst ist.
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