Der Ausbildungsberuf des Steuerfachangestellten ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf. Steuerfachangestellte sind die qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Einzelpraxen und Gesellschaften der Steuerberater. Sie unterstützen den Praxisinhaber bei seiner steuerlichen Beratung der Mandanten aus Industrie, Handel, Handwerk, dem Dienstleistungsbereich sowie von Freiberuflern und Privatpersonen. Der Steuerfachangestellte ist somit die unentbehrliche Fachkraft im Büro des Steuerberaters. Die berufliche Tätigkeit des Steuerfachangestellten ist damit entscheidend geprägt von dessen Aufgabenbereich. Deshalb lassen sich die Aufgaben des Steuerfachangestellten am besten im Zusammenhang mit den Aufgaben des Steuerberaters beschreiben.
Steuerberater vertreten die Interessen der Steuerbürger. Sie werden tätig u. a. für den gewerblichen Mittelstand, zum Beispiel Autohäuser, Bürofachhandel, Hoch- und Tiefbaufirmen, Betriebe des Baunebengewerbes, sonstige Handwerksbetriebe, Groß- und Einzelhandelsbetriebe, Fabrikationsbetriebe, Betriebe des Hotel- und Gaststättengewerbes, Apotheken, Ärzte, Zahnärzte, Ingenieure, Statiker, Softwarefirmen, Land- und Forstwirte, sonstige Selbstständige, Existenzgründer, Arbeitnehmer, Sparer und Rentner.
Die Aufgaben des Steuerberaters lassen sich zunehmend wie folgt darstellen:
- Er berät den Steuerbürger bei der Erstellung seiner persönlichen Steuererklärung.
- Er achtet bei den Beratungsgesprächen darauf, dass sämtliche Steuerersparnismöglichkeiten ausgeschöpft werden.
- Er hilft dem Steuerbürger, seine gesetzlichen Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten zu erfüllen.
- Er erstellt den handels- und/oder steuerrechtlichen Jahresabschluss sowie die damit verbundenen Steuererklärungen.
- Er vertritt seine Auftraggeber gegenüber den Finanzbehörden, den Finanzgerichten sowie bei Außenprüfungen, ggf. in Steuerstrafsachen und in Bußgeldverfahren.