Geprüfte/r Rechtsfachwirt/in
Die Fortbildung zum/zur „Geprüften Rechtsfachwirt/Rechtsfachwirtin“ dauert ca. 1 1/2 Jahre. Anschließend findet die entsprechende Prüfung statt. Lehrgänge gibt es in der Regel berufsbegleitend (abends bzw. samstags). Zugangsvoraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellte und eine mindestens 2-jährige Berufspraxis. Wer keine Ausbildung absolviert hat, muss eine mindestens 6-jährige berufliche Tätigkeit nachweisen.
Geprüfte/r Rechts- und Notarfachwirt/in
Die Fortbildung dauert mit Prüfung ca. 2 1/2 Jahre. Lehrgänge finden in der Regel berufsbegleitend (abends bzw. samstags) statt. Zugangsvoraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte und eine mindestens 2-jährige Berufspraxis. Wer keine Ausbildung absolviert hat, muss eine mindestens 6-jährige berufliche Tätigkeit nachweisen.
Das Fortbildungsprofil zum anerkannten Abschluss "Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin" ist in den drei Sprachen Deutsch, Englisch und Französisch im Bundesanzeiger Nr. 22 a vom 07.12.2002 (Seite 17-19) veröffentlicht.
Perspektiven/Berufsaussichten
Den Dienstleistungen in Sachen „Recht“ gehört die Zukunft. Das Wirtschafts- und Privatleben wird komplexer. Die Nachfrage nach Rechtshilfe und Beratung wird immer größer. Dem/der ausgebildeten Rechtsanwaltsfachangestellten und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten stehen in vielen Bereichen der Verwaltung und Wirtschaft alle Wege offen.
entnommen aus: Breit, Brüggen, Neuhausen, Solveen: "Die Prüfung der Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten", 6. Auflage, 2009, Kiehl