Vielleicht haben Sie die Situation schon vor Augen: Nur noch ein Jahr oder sogar nur ein halbes Jahr, dann findet schon die Abschlussprüfung statt. Eine gewisse innere Unruhe breitet sich aus bei dem Gedanken, welche Anforderungen an den Tagen der schriftlichen Abschlussprüfung und der von der Prüfungsordnung auch vorgeschriebenen mündlichen Prüfung zu bewältigen sind.
Lassen Sie sich gesagt sein: Faktenwissen allein reicht für eine gute Note in der mündlichen Prüfung nicht aus.
Bei der mündlichen Prüfung ist es erforderlich, bei den Prüfern den Eindruck zu erwecken, dass man nicht nur Fragen richtig beantworten kann, sondern auch sehr selbstsicher ist.
Wenn Sie den Prüfungsraum betreten, werden Sie mit drei Prüfern konfrontiert. Dabei handelt es sich - in Abhängigkeit vom Ausbildungsberuf - jeweils um einen Vertreter der
● Arbeitgeber, z. B. ein Rechtsanwalt, ein Notar oder ein Patentanwalt
● Arbeitnehmer, z. B. eine Bürovorsteherin und
● Lehrer, also i. d. R. eine Lehrperson aus der Berufsschule.
Der erste Eindruck zählt - das ist nichts Neues. Natürlich kann man das nicht eins zu eins auf die Prüfungssituation übertragen. Aber es ist schon sinnvoll, möglichst nicht mit unsauberen Turnschuhen oder mit freiem Nabel zu erscheinen. Ein solches Erscheinungsbild könnte die Prüfer unbewusst in negativer Weise beeinflussen. Da die Kleidung sicher auch ein Bestandteil des ersten Eindrucks ist, sollte man Kleidung wählen, die geeignet ist, einen positiven Eindruck zu erwecken.
Wenn man „alles aus sich rausholen möchte", um die gewünschte Note zu erzielen, dann spielt sicher auch die Rhetorik eine Rolle. Dabei geht es darum, wirkungsvoll zu sprechen, d. h. richtig zu formulieren und mit der richtigen Betonung. Reden bedeutet Gedanken, die laut geworden sind. Diese Gedanken sollte man vorher im Kopf ordnen, um sie dann zum Besten zu geben. Ordnen bedeutet, dass zu diesem Vorgang Zeit erforderlich ist. Wer sich diese Zeit nimmt, bewirkt, dass die langsam in Worte und Sätze geformten Gedanken vom Zuhörer richtig verstanden werden können und so der Eindruck von Kompetenz entsteht.
Wenn man bemüht ist, sein eigenes Verhalten zu steuern, dann spielt also zum einen die Sprache eine Rolle und zum anderen aber auch die Körperhaltung.
Im Hinblick auf die Sprache sollte man sich die Fragen stellen:
1. Was sage ich? und
2. Wie sage ich es? Dabei spielt die Stimmlage, die Betonung, die Sprechgeschwindigkeit und die Lautstärke eine Rolle.
Im Hinblick auf die Körperhaltung spielt eine Rolle, ob ein Prüfling sich z. B. auf den vorhandenen Stuhl halb legt und dabei die Beine gestreckt nach vorne richtet. Deshalb sollte man mit geradem Oberkörper seine Sitzhaltung einnehmen. Wenn Sie Fragen beantworten, ist es besser, ein neutrales und emotionsloses Gesicht aufzusetzen, ein sog. Pokerface, als durch Mimik (Gesicht verziehen) oder Gestik (mit den Armen und Händen abwinken) negativ auf sich aufmerksam zu machen.
Ein Leistungssportler, der beispielsweise Hochsprung im Wettbewerb betreibt, stellt sich mental auf die Sprünge ein. Dies bedeutet, dass er vor dem tatsächlichen Sprung im Geiste schon über die Latte von z. B. 2 m gesprungen ist. Er konzentriert sich also vollkommen auf die Leistung, die er beabsichtigt zu vollbringen. Dieses mentale Training lässt sich auch vor einer mündlichen Abschlussprüfung durchziehen. Wenn Sie dann in der Prüfung sitzen, sind Sie entspannter. Bleiben Sie also ruhig, gelassen und freundlich. Vor einem Lächeln kann man sich nicht wehren. Ziehen Sie besser die Mundwinkel nach oben, als sie nach unten durchhängen zu lassen, so wie es bei manchem Miesepeter deutlich wird.
Wenn Sie nun ein Lächeln aufgesetzt haben, dann schauen sie nicht unsicher nach unten, sondern selbstsicher in Richtung der Prüfer. Es handelt sich dabei auch nur um Menschen, die sich freuen, wenn sie entspannte Prüflinge vor sich sitzen haben, die belegen, dass sie mitdenken und gegebenenfalls auch nachfragen. Ein Nachfragen kann dann Sinn machen, wenn man die Frage nicht richtig verstanden hat.
Sollte man Ihnen z. B. eine Frage stellen zum Thema Scheidung, dann scheuen Sie sich nicht zunächst darüber Auskunft zu geben, dass dieses Thema mithilfe des BGB zu beantworten ist. Und bevor Sie gefragt werden, wo man im BGB nachschlagen soll, informieren Sie auch darüber, dass Sie im vierten Buch des BGB nachschlagen müssen. Sollten Sie die Frage nicht aus dem Kopf beantworten können, so wie es vielen Juristen auch geht, dann fragen Sie nach, ob Sie im BGB nachschlagen dürfen, um eine korrekte Antwort geben zu können. Eine vernünftige Prüfungskommission wird das Nachschlagen nicht nur zulassen, sondern begeistert sein, dass Sie mitdenken und sich zu helfen wissen, so wie es im täglichen Leben erforderlich ist.
Prüflingen, die zwischen zwei Noten der unteren Skala der Notenliste stehen, also z. B. zwischen vier und fünf, wird man im Zweifel von Seiten der Prüfungskommission Hilfestellung geben und bei richtigen Antworten loben, um sie zu stärken.
Sofern Prüfungskommissionsmitglieder feststellen, dass sie fachliche Defizite haben, also über Unkenntnis auf bestimmten Gebieten verfügen, ist es auch denkbar, dass die Frage an Sie gestellt wird, in welchem Gebiet Sie gerne geprüft werden möchten. Stellen Sie sich auf solch eine Situation grundsätzlich ein. Dies bedeutet: Erarbeiten Sie sich vor der mündlichen Prüfung Themen so, dass Sie imstande sind, frei darüber reden zu können. So ist denkbar, dass Sie im Hinblick auf die Fachkunde dann die Frage z. B. mit der Aussage „Über den Mahnbescheid" oder „ über das Thema Zwangsvollstreckung" beantworten. Im Bereich des Prüfungsfaches „Recht, Wirtschafts- und Sozialkunde" könnten Sie z. B. antworten mit: "Ich würde gerne bzgl. des Themas Kredite und Kreditsicherheiten" oder „über das Thema Konjunktur" geprüft werden. Grenzen Sie das Thema auf jeden Fall ein! Antworten Sie z. B. nicht mit „aus dem BGB". Diese Antwort ist nicht eingegrenzt. Man könnte dann zum Thema „Wohnungsmietrecht", „Familienrecht" oder „Schuldrecht" Fragen stellen, auf die Sie weniger gut vorbereitet sind.
Sollten Sie sich aber im Hinblick auf die Ergebnisse aus Ihrer schriftlichen Prüfung auf eine Note freuen, die zwischen zwei und eins liegt, so wird man Ihnen schwierigere Aufgaben stellen, als wenn sie sich im Bereich der unteren Notenskala befinden.
Voraussetzungen für eine besonders gute Note sind also einerseits gute Fachkenntnisse und andererseits Ihre Fähigkeit, Sachverhalte in klaren Sätzen im Zusammenhang zu formulieren, ohne dass die Prüfer große Hilfestellung geben müssten.
Am Beispiel des Prüfungsfaches „Recht, Wirtschafts- und Sozialkunde" lässt sich dieser Gedankengang verdeutlichen. In manchen Bundesländern heißt das Fach Sozialkunde Politik, so z. B. in Hessen. Dies bedeutet, dass man in der Prüfung Kenntnisse in Politik nachweisen muss, wie z. B. aus dem Bereich der Institutionenlehre (Bundestag, Bundesrat, Bundespräsident; Bundesländer usw.), Europäische Politik (Europäisches Parlament, Europäischer Gerichtshof in Abgrenzung zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, Europäische Union usw.) oder auch zum Thema Umweltpolitik (Rohstoffe und Umweltverschmutzung) unter Umständen im Zusammenhang mit der Globalisierung (z. B. Turnschuhe aus China, Autos aus Japan, Bananen aus Afrika) usw.
In der mündlichen Prüfung muss der Prüfling sich darauf einstellen, dass er mit Begriffen konfrontiert wird, zu denen er sachlich Stellung beziehen muss. So kann ein Prüfer durchaus aus einer aktuellen Tageszeitung eine Überschrift zitieren, die einen Sachverhalt beinhaltet, der grundsätzlich als Allgemeinwissen betrachtet wird. Sie müssten sich dann zu den darin genannten Begriffen äußern können. Man wird Sie solange in Ihrem Vortrag nicht unterbrechen, solange sie fachlich korrekt Sachinhalte vortragen. Je besser formuliert Sie sich äußern, umso größer die Wahrscheinlichkeit, dass Sie Ihre gewünschte Note erhalten.
Lautet beispielsweise eine Überschrift:
Bundesregierung informiert im "Magazin für Soziales, Familie und Bildung" über Zukunft der Familie |
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kann eine Aussage der geprüften Person lauten:
● Die Bundesregierung (= Bundeskabinett) besteht gemäß Grundgesetz aus dem/der Bundeskanzler/in und Bundesministern und Bundesministerinnen.
● Zu den 15 Bundesministerien zählen u. a. das Bundesaußenministerium, das Bundesinnenministerium, das Bundesverteidigungsministerium usw.
● Ein Bundesminister ist z. B. der Bundesfinanzminister Peer Steinbrück, eine Bundesministerin ist z. B. die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ursula von der Leyen.