Die schriftliche Prüfung

Die schriftliche Abschlussprüfung wird mit bundeseinheitlichen Aufgaben durchgeführt.

 

Die Prüfungsbereiche sind

  • Geschäftsprozesse
  • Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
  • Wirtschafts- und Sozialkunde

 

Prüfungsbereich Geschäftsprozesse

 

In 180 Minuten soll der Prüfling auf Prozesse und komplexe Sachverhalte gerichtete Situationsaufgaben (ungebunden) oder Fallbeispiele bearbeiten und dabei zeigen, dass er Geschäftsprozesse analysieren sowie Problemlösungen ergebnis- und kundenorientiert entwickeln kann. Dafür kommen insbesondere folgende Gebiete in Betracht:

  • Marketing und Absatz
  • Beschaffung und Bevorratung
  • Personal
  • Leistungserstellung

Prüfungsbereich Kaufmännische Steuerung und Kontrolle

 

In 90 Minuten  soll der Prüfling bis zu vier praxisbezogene Aufgaben(maschinell auswertbar, gebunden und ungebunden) aus dem Bereich Leistungsabrechnung unter Berücksichtigung des Controllings bearbeiten und dabei zeigen, dass er Kosten erfassen, die betrieblichen Geld- und Wertströme analysieren sowie betriebswirtschaftliche Schlussfolgerungen daraus ableiten kann.

 

Prüfungsfach Wirtschafts- und Sozialkunde

 

In 60 Minuten soll der Prüfling praxisbezogene Aufgaben (maschinell auswertbar, gebunden und ungebunden) bearbeiten und dabei zeigen, dass er allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen kann.

 

Die mündliche bzw. praktische Prüfung

Die mündliche bzw. praktische Abschlussprüfung (Prüfungsbereich Einsatzgebiet) wird zum Sommertermin im Juni bzw. Juli, und zum Wintertermin im Januar abgelegt.

Zu diesem Zeitpunkt befindet sich der Auszubildende in einem vom Betrieb festgelegten Einsatzgebiet, das besondere Berücksichtigung in der praktischen Prüfung findet. Er erfüllt dort bereits komplexe Fachaufgaben.

 

Die Fachaufgabe


Der Prüfling erstellt über seine Fachaufgabe einen Report als Basis für die Präsentation und das Fachgespräch. Der Report wird nicht bewertet. Er dient lediglich zur Information des Prüfungsausschusses und wird diesem rechtzeitig vor der Durchführung der Prüfung  zur Verfügung gestellt.

 

Die Präsentation


In der Präsentation selbst soll der Prüfling auf der Basis des Reports zeigen, dass er Sachverhalte, Abläufe und Ergebnisse der bearbeiteten Fachaufgabe erläutern und mit praxisüblichen Mitteln darstellen kann.

 

Das Fachgespräch


Im Fachgespräch soll der Prüfling zeigen, dass er die dargestellte Fachaufgabe in Gesamtzusammenhänge einordnen, Hintergründe erläutern und Ergebnisse bewerten kann. Dabei soll er insbesondere verdeutlichen, dass er die Sachbearbeitung in einem speziellen Geschäftsfeld beherrscht.


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