Was machen Kaufleute im Groß- und Außenhandel?

Mehr als 15.000 Jugendliche, darunter etwa 6.000 Mädchen, entscheiden sich in jedem Jahr für eine Ausbildung als Kaufmann bzw. Kauffrau im Groß- und Außenhandel.

Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre und erfolgt im dualen System. Das heißt, sie findet sowohl in den Betrieben unterschiedlicher Branchen und Größen als auch begleitend in der Berufsschule statt.

Azubis können zwischen zwei Fachrichtungen wählen:

  • Großhandel und
  • Außenhandel

 

Kaufleute im Groß- und Außenhandel ...

  • verkaufen Waren, Service- und Kundendienstleistungen und kalkulieren Verkaufspreise,
  • sichern Qualitätsstandards,
  • beobachten den Markt und beurteilen die Absatzchancen,
  • ermitteln Bezugsquellen, bewerten Angebote und kaufen Waren ein,
  • verfügen über Warenkenntnisse,
  • planen und führen Einkaufs- und Verkaufsgespräche,
  • informieren und beraten Kunden,
  • bearbeiten Reklamationen,
  • erarbeiten Marketingmaßnahmen und setzen sie um,
  • bearbeiten Kundenaufträge und Zahlungsvorgänge und beurteilen Kreditrisiken,
  • werten Kennziffern und Statistiken für die Erfolgskontrolle aus und leiten Maßnahmen daraus ab.

 

Kaufleute der Fachrichtung Großhandel ...

  • planen, steuern und kontrollieren logistische Geschäftsprozesse in Wareneingang, Lager und Warenausgang,
  • wählen Logistikdienstleistungen und setzen sie ein,
  • erfassen Wareneingänge, überwachen Lagerbestände und führen Inventuren durch,
  • nutzen fremdsprachige Informationen und erteilen Auskünfte in einer Fremdsprache.

 

Kaufleute der Fachrichtung Außenhandel ...

  • planen, steuern und kontrollieren logistische Transportprozesse in Zusammenarbeit mit Dienstleistern,
  • führen Devisenkalkulationen durch, auch unter Einbeziehung von Devisentermingeschäften,
  • wenden Außenwirtschafts- und Zollrechtsbestimmungen sowie internationale Handelsklauseln an,
  • schließen internationale Transportverträge ab und wenden außenhandelsspezifische Zahlungsbedingungen an,
  • wickeln Dokumentengeschäfte ab,
  • korrespondieren und kommunizieren in einer Fremdsprache.

Die Ausbildungsordnung


Ausbildungsordnung und Ausbildungsrahmenplan regeln, welche Kenntnisse und Fertigkeiten Kaufleuten im Groß- und Außenhandel während ihrer Ausbildung in ihrem Ausbildungsbetrieb vermittelt werden müssen.

 

 


In der Ausbildungsordnung ist auch festgelegt, welche Inhalte in der Zwischen- und in der Abschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer abgeprüft werden. Die aktuellen Vorschriften finden Sie hier:

 

Ausbildungsordnung für Kaufleute im Groß- und Außenhandel

Der Rahmenlehrplan

 

Parallel zur Ausbildung in der Praxis erhalten die Auszubildenden in der Berufsschule das theoretische Rüstzeug für ihren Beruf.

 

 

 

 


Der Unterricht erfolgt nach dem bundeseinheitlichen Rahmenlehrplan auf der Grundlage von Lernfeldern. Darunter versteht man thematische Einheiten, die sich an konkreten beruflichen Aufgaben orientieren, z. B. 

  • Aufträge kundenorientiert bearbeiten,
  • Geschäftsprozesse im Rechnungswesen dokumentieren,
  • logistische Prozesse planen, steuern und kontrollieren,
  • Leistungsprozesse planen, steuern und kontrollieren,
  • Marketing planen, steuern und kontrollieren,
  • preispolitische Maßnahmen erfolgsorientiert vorbereiten und steuern,
  • personalwirtschaftliche Aufgaben wahrnehmen,
  • Unternehmensergebnisse aufbereiten und bewerten.

 

Hier geht's zum aktuellen Lehrplan...

 

Die Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung gliedert sich in einen schriftlichen und in einen mündlichen/praktischen Teil.

 

 

 

 

Die schriftliche Abschlussprüfung


Die schriftliche Abschlussprüfung wird mit bundeseinheitlichen Aufgaben durchgeführt. Die Prüfungsbereiche in der Fachrichtung Großhandel sind 

  • Großhandelsgeschäfte
  • Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
  • Wirtschafts- und Sozialkunde.

 

In der Fachrichtung Außenhandel wird in folgenden Fächern geprüft: 

  • Außenhandelsgeschäfte
  • Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
  • Wirtschafts- und Sozialkunde.

 

Die mündliche/praktische Prüfung


Im Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch muss der Prüfling eine von zwei ihm zur Wahl gestellten praxisbezogenen Aufgaben bearbeiten. Es kommen insbesondere folgende Themenbereiche in Betracht:

  • Wareneinkauf
  • Marketing
  • Verkauf und Kundenberatung

im Bereich Großhandel und

  • Internationaler Handel
  • Auslandsmärkte 

im Bereich Außenhandel.

Mehr Infos zu den Themen schriftliche und mündliche Abschlussprüfung...

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