Die schriftliche Prüfung

Die Prüfungsbereiche in der Abschlussprüfung

 

Die schriftliche Abschlussprüfung wird mit bundeseinheitlichen Aufgaben durchgeführt.

 

 


Die Prüfungsbereiche in der Fachrichtung Großhandel sind

  • Großhandelsgeschäfte
  • Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
  • Wirtschafts- und Sozialkunde.

In der Fachrichtung Außenhandel wird in folgenden Fächern geprüft:

  • Außenhandelsgeschäfte
  • Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
  • Wirtschafts- und Sozialkunde.

 

Prüfungsbereich Großhandelsgeschäfte


In höchstens 180 Minuten soll der Prüfling praxisbezogene Aufgaben oder Fälle, insbesondere aus den folgenden Gebieten

  • Warenwirtschaft und Logistik im Handel,
  • Planung und Durchführung der Beschaffung,
  • Marketing und Vertrieb

bearbeiten und dabei zeigen, dass er Prozesse im Handel von der Beschaffung bis zum Vertrieb steuern und kontrollieren, die inhaltlichen Zusammenhängeder einzelnen Prozessschritte entlang der Wertschöpfungsketteberücksichtigen, Abläufe analysierenowie Lösungsmöglichkeiten entwickeln und darstellen kann.

 

Prüfungsbereich Außenhandelsgeschäfte


In höchstens 180 Minuten soll der Prüfling praxisbezogene Aufgaben oder Fälle, insbesondere aus den folgenden Gebieten

  • Anbahnung und Abschluss von Außenhandelsgeschäften,
  • Abwicklung von Außenhandelsgeschäften,
  • fremdsprachliche Bearbeitung eines Falles aus dem Bereich des Außenhandelsgeschäftes


bearbeiten und dabei zeigen, dass er die fachlichen Zusammenhänge berücksichtigen, Aufgaben analysieren, Lösungsmöglichkeiten entwickeln und darstellen sowie Geschäftsvorgänge mit fremdsprachigen Partnern erledigen kann.

 

Prüfungsbereich Kaufmännische Steuerung und Kontrolle


In höchstens 90 Minuten soll der Prüfling praxisbezogene Aufgaben oder Fälle, insbesondere aus den folgenden Gebieten

  • Arbeitsorganisation und Personalwirtschaft,
  • Information und Kommunikationstechnik,
  • Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling,
  • Buchungsvorgänge,
  • Zahlungsverkehr und Kredit


bearbeiten und dabei zeigen, dass er Berechnungen durchführen, Sachverhalte unter Nutzung betrieblicher Kennziffern analysieren, beurteilen und Schlussfolgerungenziehen kann.

 

Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde:


In höchstens 90 Minuten soll der Prüfling praxisbezogene Aufgaben oder Fälle aus den folgenden Gebieten

  • Arbeitsrecht und soziale Sicherung,
  • Berufsbildung,
  • Wirtschaftsordnung und Wirtschaftspolitik
  • bearbeiten und dabei zeigen, dass er wirtschaftliche

und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen kann.

Die praktische Prüfung

Die praktische Prüfung als fallbezogenes Fachgespräch


Im Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch muss der Prüfling eine von zwei ihm zur Wahl gestellten praxisbezogenenAufgaben bearbeiten. Es kommen insbesondere folgende Themenbereiche in Betracht:

  • Wareneinkauf
  • Marketing
  • Verkauf und Kundenberatung

im Bereich Großhandel und

  • Internationaler Handel
  • Auslandsmärkte

im Bereich Außenhandel.


Bei der Aufgabenstellung ist die Branchenzugehörigkeit des Ausbildungsbetriebes zu berücksichtigen. Im Rahmen des Fachgesprächs soll der Prüfling zeigen, dass er Lösungen entwickeln und Geschäftsgespräche zielgruppengerecht,situationsbezogen und unter Einbeziehung von Warenkenntnissen führen kann. Dem Prüfling ist fürdie von ihm gewählte Aufgabe eine Vorbereitungszeit von höchstens 15 Minuten zu gewähren. Das Fachgespräch soll die Dauer von 30 Minuten nicht überschreiten.


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