Die Prüfungsbereiche in der Abschlussprüfung
Die schriftliche Abschlussprüfung wird mit bundeseinheitlichen Aufgaben durchgeführt.
Die Prüfungsbereiche in der Fachrichtung Großhandel sind
- Großhandelsgeschäfte
- Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
- Wirtschafts- und Sozialkunde.
In der Fachrichtung Außenhandel wird in folgenden Fächern geprüft:
- Außenhandelsgeschäfte
- Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
- Wirtschafts- und Sozialkunde.
Prüfungsbereich Großhandelsgeschäfte
In höchstens 180 Minuten soll der Prüfling praxisbezogene Aufgaben oder Fälle, insbesondere aus den folgenden Gebieten
- Warenwirtschaft und Logistik im Handel,
- Planung und Durchführung der Beschaffung,
- Marketing und Vertrieb
bearbeiten und dabei zeigen, dass er Prozesse im Handel von der Beschaffung bis zum Vertrieb steuern und kontrollieren, die inhaltlichen Zusammenhängeder einzelnen Prozessschritte entlang der Wertschöpfungsketteberücksichtigen, Abläufe analysierenowie Lösungsmöglichkeiten entwickeln und darstellen kann.
Prüfungsbereich Außenhandelsgeschäfte
In höchstens 180 Minuten soll der Prüfling praxisbezogene Aufgaben oder Fälle, insbesondere aus den folgenden Gebieten
- Anbahnung und Abschluss von Außenhandelsgeschäften,
- Abwicklung von Außenhandelsgeschäften,
- fremdsprachliche Bearbeitung eines Falles aus dem Bereich des Außenhandelsgeschäftes
bearbeiten und dabei zeigen, dass er die fachlichen Zusammenhänge berücksichtigen, Aufgaben analysieren, Lösungsmöglichkeiten entwickeln und darstellen sowie Geschäftsvorgänge mit fremdsprachigen Partnern erledigen kann.
Prüfungsbereich Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
In höchstens 90 Minuten soll der Prüfling praxisbezogene Aufgaben oder Fälle, insbesondere aus den folgenden Gebieten
- Arbeitsorganisation und Personalwirtschaft,
- Information und Kommunikationstechnik,
- Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling,
- Buchungsvorgänge,
- Zahlungsverkehr und Kredit
bearbeiten und dabei zeigen, dass er Berechnungen durchführen, Sachverhalte unter Nutzung betrieblicher Kennziffern analysieren, beurteilen und Schlussfolgerungenziehen kann.
Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde:
In höchstens 90 Minuten soll der Prüfling praxisbezogene Aufgaben oder Fälle aus den folgenden Gebieten
- Arbeitsrecht und soziale Sicherung,
- Berufsbildung,
- Wirtschaftsordnung und Wirtschaftspolitik
- bearbeiten und dabei zeigen, dass er wirtschaftliche
und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen kann.